Hallo zusammen,
kann ich trotz eines laufenden Zwangsversteigerungsverfahrens (betrieben von einem vorrangigen Gläubiger) noch eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen? Ist die Frage einer Kollegin hier aus der Bürogemeinschaft. Ich weiß es nicht, würde es aber nicht machen, weil ich davon ausgehe, daß eh nix bei rum kommt, die rechtliche Lage würde mich dennoch interessieren.
Danke schon mal
Zwangssicherungshypothek trotz laufendem Zwangsversteigerungsverfahren
- Soenny
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Gruß
Oli
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Wie immer "es kommt drauf an". Wenn der die Zwangsversteigerung betreibende Gläubiger als einziger eine Sicherungshypothek eingetragen hat, dann wäre durchaus über eine Eintragung nachzudenken. Würdet Ihr mit der Eintragung auf Platz 5 oder so landen, dann macht (für das Versteigerungsverfahren selbst) keinen Sinn. Aber: der betreibende Gläubiger kann auch das Verfahren zurückziehen/aussetzen, um z.B. einen freihändigen Verkauf zu ermöglichen und da wäre es dann schon praktisch, wenn eine Eintragung im Grundbuch vorliegen würde. Muss man halt mit dem Mandanten besprechen, was er machen möchte. Aber grundsätzlich würde ich hier nicht ohne Weiteres die Eintragung als sinnlos ansehen, sondern ich würde eher dazu tendieren, eine Eintragung vorzunehmen.
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- Soenny
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Danke für die Hilfe. Es gibt wohl über 20 Eintragungen mittlerweile mit insgesamt 1,8 Mio. €, die Forderung in der Nachbarkanzlei ca. 12.000 €. Sie schreibt es dem Mandanten jetzt, soll er entscheiden.
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- paralegal6
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Ist das Haus denn über 2 Mio wert? Bzw in der ZV ist das Mindestgebot eh nur 80% (?) Oder 7/10