Gebühr für wiederholten Antrag auf Abnahme der VMa

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mia23
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#1

29.08.2023, 11:18

Hallo zusammen, :wink2

ich hätte wieder einmal eine Verständnisfrage.

Ich habe ZV-Auftrag gestellt mit Antrag zur Abnahme Vermögensauskunft.

Ich erhielt dann vom GVZ die Mitteilung, dass der Schuldner zum Termin zur Abnahme der VMA nicht erschienen ist mit dem Hinweis, dass unser Mdt Einzelunternehmer ist und die Anschrift, die im Auftrag angegeben war, lediglich die Geschäftsanschrift ist. Ich habe nunmehr eine erweiterte Gewerbeauskunft eingeholt, um die Privatanschrift herauszubekommen.
Ich würde jetzt nochmals Antrag auf Abnahme der VMA stellen. Meine Frage ist nur, kann ich nochmals die 0,3 Gebühr ansetzen? Eigentlich doch ja, oder? Steh gerade auf dem Schlauch, sorry.

Danke schon mal für Eure Mithilfe. :thx
legalspecialist
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#2

29.08.2023, 11:26

Hallo,

guckst du: § 18 I Nr. 1 RVG
Wenn wir solche schönen Fälle haben, rechnen wir die 0,3 wiederholt ab :)

Wobei ich dazu sagen muss, dass wir im Vorfeld die "Eventualitäten" (Anschriftenaffäre der Schuldner), schon klären um sodann die ZV-Maßnahme hierauf ausrichten zu können.
Gruß
Oli
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ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
mia23
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#3

29.08.2023, 11:34

Ok, danke. :lol:

Ja es wäre tatsächlich sinnvoll gewesen, die Gewerbeamtsauskunft schon vorher einzuholen. :patsch
Manchmal handelt man iwie bisschen voreilig und denkt nur recht eingeschränkt drüber nach. :erklaer :pfeif
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#4

29.08.2023, 11:37

euer Mandant ist Einzelunternehmer ... was hat das jetzt mit der VA des Schuldners zu tun? oder gehts um eigene RA Gebühren? sehe da nicht so eine 2. Gebühr
Zuletzt geändert von paralegal6 am 29.08.2023, 11:39, insgesamt 1-mal geändert.
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legalspecialist
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#5

29.08.2023, 11:39

mia23 hat geschrieben:
29.08.2023, 11:34
Manchmal handelt man iwie bisschen voreilig und denkt nur recht eingeschränkt drüber nach. :erklaer :pfeif
:prost
Gruß
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#6

29.08.2023, 12:02

Oh der Schuldner ist natürlich Einzelnunternehmer, hatte ich falsch geschrieben, sorry.
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#7

29.08.2023, 12:09

sehe trotzdem keine 2. Gebühr, da VAK am Wohnort des Unternehmers sein muss, vgl viewtopic.php?t=86669
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#8

29.08.2023, 12:12

Für die Vermögensauskunft sehe ich auch keine zweite Gebühr. Höchstens für einen zweiten Vollstreckungsauftrag.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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