Hallo Zusammen,
ich muss mich mal mit einer Frage an euch wenden, da ich hier nicht weiterkomme.
Wir haben den Gerichtsvollzieher mit der Herausgabe von Unterlagen beauftragt. Der Schuldner ist zum Termin erschienen und hat Ordner herausgegeben und zugesagt bis zu einem bestimmten Termin, Datenträger in unserem Büro abzugeben. Die Abgabe des Datenträgers ist nicht erfolgt. Mein Chef möchte den Schuldner jetzt gerne verhaften lassen. M.E. liegen die Voraussetzungen für eine Verhaftung nicht vor.
Hat jemand eine Idee wie ich hier weiter vorgehen kann? Kann ich hier irgendwie direkt einen Haftbefehl beantragen? Erzwingungshaft/Beugehaft?
Vielen Dank
Herausgabevollstreckung und Verhaftung
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Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Hier ist es ja etwas anders. Der GVZ hat die Sache beim Schuldner zwar nicht vorgefunden, aber der Schuldner hat zugesagt die Sache noch herauszugeben. Dies hat der GVZ ins Protokoll aufgenommen. Muss der GVZ den Schuldner jetzt zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden?
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Ja, muss er
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Oli
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