Vermögensauskunft + Drittauskünfte nicht identisch

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
katinka0508
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#1

28.08.2023, 20:24

Guten Abend zusammen,

bei einer Schuldnerin sind die Drittauskünfte des Bundeszentralamts für Steuern und die in der Vermögensauskunft angegebenen Konten nicht identisch.

Gemäß Vermögensauskunft vom 07.02.2022 hat die Schuldnerin ein Konto bei Bank A. Es ist ein P-Konto

Gemäß Drittauskunft ein Konto bei Bank B. Dieses Konto wurde am 04.02.2016 eröffnet und ist nicht aufgelöst.

Dass die Schuldnerin in ihrer Vermögensauskunft "vergisst" das Konto bei Bank B anzugeben, leuchtet mir ja noch ein.

Aber die Drittauskunft sollte doch eigentlich aktuell sein. Somit frage ich mich, ob das Konto bei Bank A überhaupt noch besteht.

Wie würdet ihr hier weiter vorgehen?

Nachbesserung der Vermögensauskunft? Oder beide Konten pfänden und die Mehrkosten durch die zweite Zustellung in Kauf nehmen?

Vielen lieben Dank
Oliverreinhardt2
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#2

29.08.2023, 07:15

Guten Morgen,

es ist "nicht verwunderlich", dass Schuldner ihre Konten "vergessen"... :pfeif Könnte ja etwas "zu holen" sein...
Eine Nachbesserung würde durchaus Sinn ergeben. Jedoch würde ich Euch empfehlen, zunächst diese Konten vorab zu pfänden und danach die Nachbesserung durchführen, somit habt ihr Euren Rang gewahrt (sofern keine anderen Pfändungen hierauf bestehen).

Wünsche Euch viel Erfolg :)
Gruß
Oli
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#3

29.08.2023, 09:16

Moin, würde ich auch machen wie Oli schreibt. :D
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Oliverreinhardt2
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#4

29.08.2023, 09:29

icerose hat geschrieben:
29.08.2023, 09:16
Moin, würde ich auch machen wie Oli schreibt. :D
:daumen
Gruß
Oli
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#5

29.08.2023, 09:59

Die Daten beim Bundeszentralamt für Steuern sind nicht aktuell. In einem Seminar wurde gesagt, dass ein Abgleich der Konten nur einmal jährlich erfolgt.
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Anahid
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#6

29.08.2023, 12:09

Ich würde beide Banken pfänden. Mir erschließt sich nur nicht, was hier mit einer Nachbesserung erwirkt werden soll. :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#7

29.08.2023, 13:02

Anahid hat geschrieben:
29.08.2023, 12:09
was hier mit einer Nachbesserung erwirkt werden soll.
Das wäre a) ein versteckter Hinweis an den GV, dass der Schuldner ggf. lügt und b) könnte das den Druck auf den Schuldner erhöhen.

Aber wir sind uns hier ja einig, dass die Kontopfändung Vorrang hat. Das erzeugt wohl den größeren Druck.
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#8

29.08.2023, 14:45

Welchen Druck auf den Schuldner? Die Vermögensauskunft ist geleistet - der Eintrag bei der SCHUFA damit ohnehin erfolgt. Und wenn die Konten gepfändet sind, sind sie gepfändet. War bringt es mir, dann weitere Kosten zu verursachen, dem GV Arbeit aufzuhalsen, nur um nochmal schriftlich bestätigt zu bekommen, dass der zwei oder vielleicht doch nur noch das Konto aus der Vermögensauskunft hat? Sorry....erschließt sich mir nicht.

Und sorry, wenn ich hier Illusionen zerstören mag, aber ob der Schuldner den GV anlügt, interessiert den herzlich wenig. Sogar - zumindest die hiesige Staatsanwaltschaft - kümmert das nicht. Verfahren wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung/Vermögenauskunft werden hier eingestellt, selbst dann wenn Du nachweist, dass der Schuldner angegeben hat, kein Konto zu besitzen und Du nachweisen kannst, dass der sehr wohl ein Konto hat.

Ich würde also einfach mal versuchen, auch für den eigenen Mandanten die Kosten zu minimieren und die Nacherfüllung wegen eines Kontos, welches ich vorweg ohnehin gepfändet habe, gehört wohl nicht zur Kostenminimierung.
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katinka0508
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#9

30.08.2023, 08:33

Vielen Dank für Eure Antworten.

Ich werde beide Konten pfänden.

Mit dem Gerichtsvollzieher habe ich öfters Kontakt, werde beim nächsten Telefonat mal darauf hinweisen, dass das nicht zusammenpasst. Mal schauen, was er spricht, ob er eine Nachbesserung für sinnvoll erachtet.
Oliverreinhardt2
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#10

30.08.2023, 08:39

katinka0508 hat geschrieben:
30.08.2023, 08:33
Ich werde beide Konten pfänden.
Good Luck :daumen
Gruß
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