Verfahren nach dem Antrag auf Abnahme der VA

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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jaaeenniiee
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#1

28.08.2023, 08:18

Hallo,

ich habe vor etwa einem Monat einen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft bei der Gerichtsvollzieherstelle des zuständigen Amtsgerichts gestellt. Leider habe ich bis heute keine Antwort hierauf erhalten.

Nun meine Frage: Ist es normal, dass hier so lange keine Antwort kommt oder sollte ich nochmal dort hinschreiben und nach Sachstand fragen? Wie lange dauert so etwas in der Regel? :kopfkratz

Danke für eure Antworten und liebe Grüße Jenny
HaseHase2345
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#2

28.08.2023, 08:21

Guten Morgen,

also ein Monat ist es jetzt nicht gerade lange warten... Wir legen unsere WVs mindestens auf 6 Wochen.
Oliverreinhardt2
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#3

28.08.2023, 08:27

jaaeenniiee hat geschrieben:
28.08.2023, 08:18
Nun meine Frage: Ist es normal, dass hier so lange keine Antwort kommt oder sollte ich nochmal dort hinschreiben und nach Sachstand fragen? Wie lange dauert so etwas in der Regel? :kopfkratz
Guten Morgen,

wir haben manchmal bis zu 9 Wochen gewartet, dies lag vor allem daran, dass d. Schuldner nie angetroffen werden konnte, sodass hier ein Beschluss zur ZV in den Nachtstunden erwirkt werden musste (22 Uhr - 6 Uhr). Der Schuldner konnte sodann um kurz nach 4 Uhr angetroffen werden.

Wenn du den Stand des ZV-Verfahrens wissen möchtest: Schriftsatz an GVZ m. d. B. u. Sachstandsmitteilung.

Viel Erfolg. :wink2
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
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komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
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paralegal6
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#4

28.08.2023, 08:36

1 Monat ist eigentlich nichts. Jetzt in den Ferien hatten auch viele Urlaub. Würde noch bischn warten und mir dann vom Vollstreckungsgericht den Namen holen und mal nachfragen. Habe hier etliches was schon über 1 Monat liegt obwohl ich die GVZ meist direkt anschreibe
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Coco Lores
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#5

28.08.2023, 12:22

Ich habe aktuell auch einen Fall, wo ich 6 Wochen gewartet habe, nur um dann zu erfahren, dass der zuständige GV keinen Auftrag erhalten hat. Mein Antrag ist also in den Weiten des beA verschwunden.

Musste dann einen neuen Antrag stellen und hab direkt den Original-Titel zum zuständigen GV inklusive Kopie unseres Auftrags geschickt. Dann mussten wir nochmal min. 4 Wochen warten bis eine Antwort kam.

Auch der Erlass des Haftbefehls hat lange gedauert und ist auch statt zum GV direkt (wie beantragt) zu uns geschickt worden. Und nun ist der GV 3 Wochen in Urlaub, hat aber vorher noch - um mich zu verwirren - eine weitere identische Rechnung nur mit anderem Aktenzeichen geschickt. Das zu klären, muss nun warten, da ich ab Freitag auch für 3 Wochen in Urlaub bin.

Unsere Mandanten fragen schon gar nicht mehr wie der Stand ist...
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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#6

30.08.2023, 10:15

Wenn ich solche Anträge stelle, bin ich extrem verwundert, wenn ich binnen 1 Monats schon was vom GV höre. Hier sind die Norm knapp 2 Monate. :roll:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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