ich benutze zum Üben ja schon das neue Formular, was leeeeider nur manuell geht.
Nun habe ich eine Monierung zu Zinsen 4.2 erhalten, da ich da keinen Betrag angegeben habe.
In den Ausfüllhinweisen steht
"Zum anderen enthalten die Forderungsauf-
stellungen Eintragungsmöglichkeiten für Zinsen, für die der Antragsteller ein Enddatum
nicht angeben kann. Hinsichtlich solcher Zinsen ist kein ausgerechneter Gesamtbetrag
in die Forderungsaufstellungen einzutragen."
Soll da bei lfd. nun etwas stehen oder nicht?
neues PFÜB Formular
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Hallo,
also ich nutze bei Monierungen bzgl. der Zinsangaben immer die Entscheidung des BGH v. 15.6.2016, Az.: VII ZB 58/15, füge jedoch immer ein FoKo anbei und weise immer explizit auf "unpassende Eintragungsmöglichkeiten", hin. Hatte demnach nie Probleme mit den Gerichten.
Ich an deiner Stelle würde bei lfd. Nichts eintragen...
also ich nutze bei Monierungen bzgl. der Zinsangaben immer die Entscheidung des BGH v. 15.6.2016, Az.: VII ZB 58/15, füge jedoch immer ein FoKo anbei und weise immer explizit auf "unpassende Eintragungsmöglichkeiten", hin. Hatte demnach nie Probleme mit den Gerichten.
Ich an deiner Stelle würde bei lfd. Nichts eintragen...
Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
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komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Vielleicht bin ich ja blind, habe gerade einen Pfüb von mir geöffnet, kann aber 4.2 nicht finden. Welche Seite? Oder wird sich auf die beizufügende Forderungsaufstellung bezogen, da ist aber auch kein 4.2 .....
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4.2 in der Erklärung
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=6
unser RAM FoKo darf man nicht beifügen, nur das voegesehene
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=6
unser RAM FoKo darf man nicht beifügen, nur das voegesehene
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Was für eine Forderung hast Du denn?
z. B. EUR 2.500,00 nebst Zinsen 9 % seit dem 01.01.2023
oder
EUR 1.500 nebst Zinsen % seit dem 01.01.2023 bis zum 01.07.2023 und weitere EUR 500,00 nebst Zinsen seit dem 01.02.2023 ...???
Beim ersten Beispiel habe ich es entsprechend eingetragen. Hauptforderung EUR 2.500,00
und weiter unten die Zinsen 9 % und dann wieder 2.500,00 angegeben. Zinsbetrag nicht eingetragen.
Das Amtsgericht Heidelberg fand das gut.
Beim zweiten Bespiel müssen die Zinsen dann ausgerechnet werden. Aber das kann man ja auch problemlos eintragen.
z. B. EUR 2.500,00 nebst Zinsen 9 % seit dem 01.01.2023
oder
EUR 1.500 nebst Zinsen % seit dem 01.01.2023 bis zum 01.07.2023 und weitere EUR 500,00 nebst Zinsen seit dem 01.02.2023 ...???
Beim ersten Beispiel habe ich es entsprechend eingetragen. Hauptforderung EUR 2.500,00
und weiter unten die Zinsen 9 % und dann wieder 2.500,00 angegeben. Zinsbetrag nicht eingetragen.
Das Amtsgericht Heidelberg fand das gut.
Beim zweiten Bespiel müssen die Zinsen dann ausgerechnet werden. Aber das kann man ja auch problemlos eintragen.
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Ne mit meinem AG bin ich am diskutieren, die will "kapitalisierte Zinsen" was RAM auch so ausspuckt aber wenn im Hinweis nunmal was anderes steht, dann mach ich das halt so. Find nur blöd da was einzutragen und der nächste RPFl will das dann wieder nicht. Dafür sind ja so Hinweise. Frage war ja nur, ob ich jetzt das falsch verstehe oder die Gerichtstrulla
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Also ich seh das so, dass Du die Zinsen bis zum PfÜB-Antrag ausrechnen musst und als Zahl eingeben muss...+ laufende Zinsen ab dem nächsten Tag.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Hm, ok aber wo trage ich lfd Zinsen ein? Also im ersten Feld dann zB 50 € bis gestern... und dann? Wie gesagt JFA weiss auch nicht was wohin kommt. Hab gestern einen PfÜB in anderer Sache wieder mit altem Formular gemacht, habe jetzt schon 3 Wochen verloren bei diesem