Erinnerung gegen Kostenrechnung
Verfasst: 14.08.2023, 14:36
Hallo liebe Foreno`s,
ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage, ansonsten bitte gerne verschieben!
Kurz zum Sachverhalt:
Wir haben einen ZV-Auftrag gestellt, der im Nirvana des beA verschwunden zu sein scheint, jedenfalls hat der zuständige GV auf unsere erste Sachstandsanfrage geantwortet, dass er keinen Eingang verzeichnen könne. Also haben wir den gleichen Auftrag nochmal per beA losgeschickt, diesmal zu Händen des zuständigen GV.
Das scheint dann auch geklappt zu haben, denn wir haben dann ein Schreiben mit Rechnung des GV erhalten. Soweit so gut.
Da der Schuldner nicht zum Termin zur Abnahme der VA erschienen ist, soll nun, wie beantragt, der Erlass des Haftbefehls veranlasst werden. Der Haftbefehl kam auch - entgegen unseres Antrags - direkt zu uns, sodass wir diesen erst wieder zum GV weiterleiten mussten.
Kurz darauf erhalten wir vom GV erneut ein Schreiben (gleicher Wortlaut wie das erste Schreiben) mit gleicher Kostenrechnung nur unter einem anderen Aktenzeichen.
Da man den GV leider überhaupt nicht telefonisch erreichen kann, um das Ganze mal kurz zu klären, und auch eine schriftliche Bitte um kurze Rücksprache zur Klärung der Angelegenheit ins Leere lief, bleibt uns jetzt nur der Weg der Erinnerung, da die zweite Rechnung für mich keinen Sinn ergibt.
Nun meine Frage, weil ich sowas noch nie geschrieben habe: Muss ich Beweise (Schriftsätze) als Anlage beifügen oder reicht die Darstellung des Problems?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.
ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage, ansonsten bitte gerne verschieben!
Kurz zum Sachverhalt:
Wir haben einen ZV-Auftrag gestellt, der im Nirvana des beA verschwunden zu sein scheint, jedenfalls hat der zuständige GV auf unsere erste Sachstandsanfrage geantwortet, dass er keinen Eingang verzeichnen könne. Also haben wir den gleichen Auftrag nochmal per beA losgeschickt, diesmal zu Händen des zuständigen GV.
Das scheint dann auch geklappt zu haben, denn wir haben dann ein Schreiben mit Rechnung des GV erhalten. Soweit so gut.
Da der Schuldner nicht zum Termin zur Abnahme der VA erschienen ist, soll nun, wie beantragt, der Erlass des Haftbefehls veranlasst werden. Der Haftbefehl kam auch - entgegen unseres Antrags - direkt zu uns, sodass wir diesen erst wieder zum GV weiterleiten mussten.
Kurz darauf erhalten wir vom GV erneut ein Schreiben (gleicher Wortlaut wie das erste Schreiben) mit gleicher Kostenrechnung nur unter einem anderen Aktenzeichen.
Da man den GV leider überhaupt nicht telefonisch erreichen kann, um das Ganze mal kurz zu klären, und auch eine schriftliche Bitte um kurze Rücksprache zur Klärung der Angelegenheit ins Leere lief, bleibt uns jetzt nur der Weg der Erinnerung, da die zweite Rechnung für mich keinen Sinn ergibt.
Nun meine Frage, weil ich sowas noch nie geschrieben habe: Muss ich Beweise (Schriftsätze) als Anlage beifügen oder reicht die Darstellung des Problems?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.