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Beim Räumungsauftrag Originaltitel beifügen?

Verfasst: 11.08.2023, 10:07
von Meggie
Guten Morgen,

Ich muss nach dem Berliner Modell einen Antrag auf Zwangsräumung stellen.

Da stellt sich die Frage, ob ich den Originaltitel gleich parallel per Post schicken sollte oder ob der GV den Titel nicht benötigt ?

Gruß Meggie

Re: Beim Räumungsauftrag Originaltitel beifügen?

Verfasst: 11.08.2023, 10:09
von Oliverreinhardt2
Hallo,

ja, Original-Titel ist beizufügen. Denn hat der ZV-Auftrag erfolgt und wird der Schuldner angetroffen, händigt der GVZ den Titel in entwerteter Form aus.

Re: Beim Räumungsauftrag Originaltitel beifügen?

Verfasst: 11.08.2023, 10:41
von mrsgoalkeeper
Selbstverständlich benötigt der GVZ in einem solchen Fall den Originaltitel und zwar nicht aus den vorgenannten Gründen, sondern weil sich an den Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung nichts geändert hat. ;)

Wir warten immer die Anforderung des GVZ ab. Einfach damit der Titel direkt an die richtige Stelle geht und nicht irgendwo rumgeistert und im schlechtesten Fall verloren geht.

Re: Beim Räumungsauftrag Originaltitel beifügen?

Verfasst: 11.08.2023, 13:29
von paralegal6
ich habe jetzt einen vorläufig vollstreckbaren an den GVZ per beA geschickt, hat jemand Erfahrungen damit? (von Sicherheitsleistung steht dort nichts). Geht der GVZ damit los oder wartet er auf die vollstreckbare?

Re: Beim Räumungsauftrag Originaltitel beifügen?

Verfasst: 11.08.2023, 13:53
von Oliverreinhardt2
Unsere Erfahrung mit den GVZ, welche die Räumungen machen:
-> Vollstreckbare Ausfertigung.

Begründung:

Die vorläufige Vollstreckbarkeit könnte in einer weiteren gerichtlichen Entscheidung aufgehoben werden.

Re: Beim Räumungsauftrag Originaltitel beifügen?

Verfasst: 11.08.2023, 19:15
von GV Freudenstein
Bei der Vollstreckung aus einem Urteil ist immer der Titel in vollstreckbarer Ausfertigung vorzulegen. Das gilt für jede Vollstreckung, egal ob Räumung oder etwas anderes. Auch der elektronische Rechtsverkehr hat hieran (noch) nichts geändert.

Re: Beim Räumungsauftrag Originaltitel beifügen?

Verfasst: 14.08.2023, 14:51
von paralegal6
vorläufige Vollstreckbarkeit bedeutet aber eben dass vorher auch schon die ZV betrieben werden kann. Bei VB muss ich ja auch nicht 2 Wochen warten. Warum ist das bei anderen Titeln anders? Erschließt sich mir nicht. vg. 708 ZPO

Re: Beim Räumungsauftrag Originaltitel beifügen?

Verfasst: 16.08.2023, 12:45
von Anahid
Was hat denn § 708 ZPO mit der Wartefrist zu tun? Die Wartefrist ergibt sich aus § 798 ZPO. Wenn Euer Titel da reinfällt, musst Du halt 2 Wochen ab Zustellung warten. Ist halt Gesetz. ;-)

Re: Beim Räumungsauftrag Originaltitel beifügen?

Verfasst: 16.08.2023, 15:47
von paralegal6
Wo steht was mit Wartefrist? Mein Titel ist nach 708 vorl. voll. da muss man nicht warten :kopfkratz

Re: Beim Räumungsauftrag Originaltitel beifügen?

Verfasst: 16.08.2023, 16:04
von Anahid
paralegal6 hat geschrieben:
14.08.2023, 14:51
vorläufige Vollstreckbarkeit bedeutet aber eben dass vorher auch schon die ZV betrieben werden kann. Bei VB muss ich ja auch nicht 2 Wochen warten. Warum ist das bei anderen Titeln anders? Erschließt sich mir nicht. vg. 708 ZPO
Da steht was von Wartefrist und ob die auf Deinen Titel zutrifft oder nicht, ist nach § 798 ZPO zu prüfen.

Und damit: Ja, vorläufige Vollstreckbarkeit heißt, dass man die ZV betreiben kann; ob dabei die Wartefrist nach § 798 ZPO einzuhalten ist, musst Du prüfen.