Hallo zusammen,
wollte mal fragen, wie ihr das so handhabt...
Folgender Fall:
Wir haben ein vorläufiges Zahlungsverbot zeitgleich mit dem Antrag auf Erlass PfÜB versandt. Zwischenzeitlich haben wir vom GVZ die Mitteilung/Kostenrechnung erhalten für die Zustellung des PfÜBs. Allerdings bis heute keine Rückmeldung bezüglich dem VZV. Ich habe den GVZ glücklicherweise erreicht, dieser teilte mit aber mit, dass er das VZV gar nicht erhalten hat ... Ich fragte ihn daraufhin, ob es sein kann, dass das - warum auch immer - über einen anderen GVZ lief ... er war völlig überfragt, hat mir aber die Nummer einer Kollegin gegeben, die seine Vertretung wäre, die erreiche ich natürlich nicht... wie würdet ihr da vorgehen? Theoretisch würden hier ja nochmal Zustellkosten entstehen, die ich irgendwie berücksichtigen muss, aber ich komm da nicht weiter...
Generell geht mir das Hinterhertelefonieren ziemlich auf den Zeiger - mal unabhängig von der Urlaubszeit.
Danke für Eure Antworten.
Vorläufiges Zahlungsverbot - Verbleib nicht klar
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Hallo,
solange das VZV nicht vorliegt, sind hieraus keine Kosten zu zahlen, da man die KostR eben net überprüfen kann. Solange du die KostR net hast, kannst du diese auch net im FOKO berücksichtigen.
Wenn du die Nummer der GVZin, welche du nicht erreichst, hast, hast du auch den Namen. Anhand des Namens würde ich an deiner Stelle eine E-Mail m. d. B. u. Klärung des Sachverhaltes schicken.
Verwunderlich ist es aber schon, dass ihr den PfÜB eher habt, als das VZV.
solange das VZV nicht vorliegt, sind hieraus keine Kosten zu zahlen, da man die KostR eben net überprüfen kann. Solange du die KostR net hast, kannst du diese auch net im FOKO berücksichtigen.
Wenn du die Nummer der GVZin, welche du nicht erreichst, hast, hast du auch den Namen. Anhand des Namens würde ich an deiner Stelle eine E-Mail m. d. B. u. Klärung des Sachverhaltes schicken.
Verwunderlich ist es aber schon, dass ihr den PfÜB eher habt, als das VZV.
Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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- Forenfachkraft
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Ich finde leider keine Mail von der Gerichtsvollzieherin. Der GVZ, der mir den Namen gesagt hat, hatte die Kontaktdaten selbst nicht greifbar, hab sie mir aus dem Internet rausgezogen. Da war leider nur die Handynummer ausfindig zu machen. Ich könnte noch beim AG anrufen, die müssten mir ja auch die Mail sagen können. Das wäre noch ne Option. Ich befürchte aber, dass ich auch da zu keinem Ergebnis komme... naja mal schauen.
Aber danke für die schnelle Antwort.
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Die GVZ haben eine Dienst-E-Mail-Adresse. Ferner müssen die GVZ auch im SAFE-Verzeichnis auffindbar sein.
Da die GVZ verpflichtet sind, täglich ihr Postfach bei der GVZ-Stelle zu leeren, kannst du auch an das Gericht, GVZ-Verteilerstelle, einen Schriftsatz senden. Die Bediensteten dort legen dann das Schriftstück in das GVZin Fach.
Da die GVZ verpflichtet sind, täglich ihr Postfach bei der GVZ-Stelle zu leeren, kannst du auch an das Gericht, GVZ-Verteilerstelle, einen Schriftsatz senden. Die Bediensteten dort legen dann das Schriftstück in das GVZin Fach.
Gruß
Oli
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- Anahid
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Du musst doch das VZV per beA an das Amtsgericht verschickt haben. Da würde ich mal anrufen und fragen, an welchen GV das VZV zur Zustellung übermittelt wurde. Müssen die doch irgendwie feststellen können.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- paralegal6
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solange der PfÜB zugestellt wurde ist das nicht so wild, wenn ein GVZ Geld haben will, wird er sich ja melden. Jetzt neu zustellen lassen geht eh nicht. Würde auf DS Erklärung warten. Sofern Kosten entstanden sind müssten die ja irgendwo im PÜB auftauchen
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- Forenfachkraft
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Mmh, das schwirrt nur immer im Kopf rum und mir ist einfach nicht begreiflich, wie sowas überhaupt passieren kann. Das ist echt lästig. Es ist eigentlich eilbedürftig und dann sowas, umsonst macht man das ja nicht. Ärgerlich. Aber jetzt kann man es eh nicht mehr ändern.
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- ...wegen der Kekse hier
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So platt es klingen mag: wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler. Aber du hast natürlich recht: sich darüber aufzuregen ist vergeblich.mia23 hat geschrieben: ↑10.08.2023, 14:55Mmh, das schwirrt nur immer im Kopf rum und mir ist einfach nicht begreiflich, wie sowas überhaupt passieren kann. Das ist echt lästig. Es ist eigentlich eilbedürftig und dann sowas, umsonst macht man das ja nicht. Ärgerlich. Aber jetzt kann man es eh nicht mehr ändern.