Pfändung gegen eine Erbengemeinschaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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icerose
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#11

02.08.2023, 12:46

Wiebelle hat geschrieben:
02.08.2023, 11:51
An das Amtsgericht/Vollstreckungsgericht, oder?
korrekt.
Wiebelle hat geschrieben:
02.08.2023, 11:51
Und wie stelle ich den Antrag? Schreibe ich den in mein Übersendungsschreiben mit rein und schicke den dann zusammen mit dem Pfüb?
korrekt.

Viel Erfolg.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Wiebelle
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#12

02.08.2023, 15:20

Ok. Ungünstig formuliert. ;D

Was schreibe ich den Antrag? Gibt es irgendwo ein Muster/eine Formulierungshilfe?
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Anahid
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#13

02.08.2023, 16:09

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 73697.html

Musst Du halt auf Deinen Fall umschreiben und meiner Meinung nach ist der beim OLG und nicht beim ZV-Gericht einzureichen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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