Hallo,
Ich brauche dringend Hilfe!
In der ersten Instanz ist ein Urteil gegen unsere Mandanten anderen Worten, der eine Zahlung vorsieht.
Wir haben Berufung eingelegt.
Gegenseite hat nun mit pfändungsbeschluss eine kontopföndung durchgeführt.
Wir wollen den Betrag aus dem Urteil als Sicherheit hinterlegen.
Meine Frage wohin geht die Zahlung? Vollstreckungsgericht mit Aktenzeichen pfändungsbeschluss?
Sicherheitszahlung auf pfändungsbeschluss
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- Forenfachkraft
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Wenn ihr in Berufung gegangen seid, ist das Urteil ja nur vorläufig vollstreckbar, hat denn die Gegenseite vor der Pfändung die Sicherheit hinterlegt?
Live your life and forget your age
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Hast Du denn einen Vollstreckungsschutzantrag gestellt Nik, dass Dein Mandant überhaupt durch Sicherheitsleistung die Vollstreckung abwenden kann?
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- icerose
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Muster findet man schnell im I-Net.
z. B.
https://www.ag-gummersbach.nrw.de/infos ... schutz.pdf
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... eckung.pdf
Hier lässt sich gut nachlesen, unter welchen Bedingungen Vollstreckungsschutz beantragt werden kann.
https://justizportal.niedersachsen.de/s ... 59235.html
z. B.
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https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... eckung.pdf
Hier lässt sich gut nachlesen, unter welchen Bedingungen Vollstreckungsschutz beantragt werden kann.
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Anahid
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Sinnvollerweise sollte man einen Vollstreckungsschutzantrag für den Fall des Unterliegend bereits in der Klage bzw. Klageerwiderung vorsorglich mit aufnehmen, wenn die Forderung berufungsfähig ist. Halte ich ehrlich gesagt für einen gravierenden Anwaltsfehler, wenn das nicht gemacht wird.
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