Hallo zusammen,
folgender Fall:
Wir haben einen Pfüb mit den neuen Formularen beim AG Frankfurt/Main beantragt, das Feld wg Gerichtskosteneinzahlung haben wir taktisch leer gelassen.
Für die Gerichtskosten haben wir dann eine Kostenrechnung per beA erhalten, die wir erst am Fristende bezahlen wollten, weil wir der Meinung waren, dass das Gericht den PfüB erst erlässt, wenn sie die Gerichtskosten haben.
Wir lagen wohl falsch, denn am Tag der Kostenrechnung wurde auch der PfüB erlassen.
Ist das gängige Praxis? Normalerweise ist es ja schön, wenn es so schnell geht.
Viele Grüße
Wann wird ein PfüB erlassen?
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Da hat das Gericht wohl etwas zügig gearbeitet - lobenswert. Kenne ich so net.
Die Kosten fallen ja dennoch an, ist ja eine Antragsgebühr.
Mich würde aber mal noch interessieren:
Wann ging der PfÜB-Antrag mittels des neuen Formulars bei Gericht ein und wann wurde der erlassen?
Die Kosten fallen ja dennoch an, ist ja eine Antragsgebühr.
Mich würde aber mal noch interessieren:
Wann ging der PfÜB-Antrag mittels des neuen Formulars bei Gericht ein und wann wurde der erlassen?
Gruß
Oli
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komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Zwischen Antrag und und Erlass lagen nur drei Wochen. Echt toll, dass es so zügig ging.
Es hat nur leicht unsere Taktik begraben, dass wir einerseits dem grundsätzlich zahlungswilligen Schuldner noch etwas Zeit gewähren wollten und andererseits sofort zur Stelle sein wollten, wenn der die Zahlungsfrist verstreichen lässt.
Es hat nur leicht unsere Taktik begraben, dass wir einerseits dem grundsätzlich zahlungswilligen Schuldner noch etwas Zeit gewähren wollten und andererseits sofort zur Stelle sein wollten, wenn der die Zahlungsfrist verstreichen lässt.
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Dann darf der Schuldner auch zahlungswillig die weiteren Kosten für den PfÜB zahlenRosenstrauß hat geschrieben: ↑26.07.2023, 11:53Es hat nur leicht unsere Taktik begraben, dass wir einerseits dem grundsätzlich zahlungswilligen Schuldner noch etwas Zeit gewähren wollten und andererseits sofort zur Stelle sein wollten, wenn der die Zahlungsfrist verstreichen lässt.
Gruß
Oli
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Das würde ich nicht so voreilig behaupten. Stimmt nämlich dann nicht, wenn man mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung getroffen hat und trotz der noch laufenden Frist bereits den PfÜB beantragt hat.Oliverreinhardt2 hat geschrieben: ↑26.07.2023, 11:57Dann darf der Schuldner auch zahlungswillig die weiteren Kosten für den PfÜB zahlenRosenstrauß hat geschrieben: ↑26.07.2023, 11:53Es hat nur leicht unsere Taktik begraben, dass wir einerseits dem grundsätzlich zahlungswilligen Schuldner noch etwas Zeit gewähren wollten und andererseits sofort zur Stelle sein wollten, wenn der die Zahlungsfrist verstreichen lässt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Genau...Anahid hat geschrieben: ↑26.07.2023, 12:11Das würde ich nicht so voreilig behaupten. Stimmt nämlich dann nicht, wenn man mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung getroffen hat und trotz der noch laufenden Frist bereits den PfÜB beantragt hat.Oliverreinhardt2 hat geschrieben: ↑26.07.2023, 11:57Dann darf der Schuldner auch zahlungswillig die weiteren Kosten für den PfÜB zahlenRosenstrauß hat geschrieben: ↑26.07.2023, 11:53Es hat nur leicht unsere Taktik begraben, dass wir einerseits dem grundsätzlich zahlungswilligen Schuldner noch etwas Zeit gewähren wollten und andererseits sofort zur Stelle sein wollten, wenn der die Zahlungsfrist verstreichen lässt.
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