Hallo,
meine ZV-Kenntnisse sind bzgl. Zwangsvollstreckung gegen Einzelunternehmer etwas eingerostet und bräuchte deshalb bitte Hilfe.
Ich habe einen Titel, der auf den Namen des Inhabers lautet, also "Max Mustermann, als Inhaber Firma ...", die Anschrift ist wohl die Geschäftsanschrift. Kann ich unter der Geschäftsanschrift die Vermögensauskunft und Drittauskünfte abnehmen lassen? Mir ist im Kopf, dass man früher hierzu die Privatanschrift brauchte, das war aber vor der Reform. Ich weiß jetzt nicht, wie das nach der Reform ist. Wie ist denn hier der richtige Ablauf?
Das nächste Problem wäre dann, wenn ich unbedingt die Privatanschrift brauche, dass die Einzelfirma im Gewerberegister nicht eingetragen ist, somit komm ich ja auch nicht an die Privatanschrift, oder? Ich hatte diesbezüglich schon mal eine Anfrage gestellt und es wurde mitgeteilt, dass die Firma nicht verzeichnet sei. Kann das wirklich sein? Muss man sich da nicht eintragen lassen?
Vielen Dank schon mal für etwaige Hilfe!!!
ZV bei Einzelunternehmer
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 27
- Registriert: 06.07.2020, 08:54
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Ostfriesland
Also wir haben die ZV immer unter der Geschäftsanschrift durchführen lassen und bisher nie Probleme bekommen.
i either reply in 0.2 seconds or 3-7 business days
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12465
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Moin Maija,
ich bin nicht sicher, meine aber, dass die Geschäftsanschrift für die beabsichtigte ZV ausreicht.
Falls nicht, könnte eine CreFo-Auskunft helfen. Oder schlicht eine EMA bezüglich des "Max Mustermann".
ich bin nicht sicher, meine aber, dass die Geschäftsanschrift für die beabsichtigte ZV ausreicht.
Falls nicht, könnte eine CreFo-Auskunft helfen. Oder schlicht eine EMA bezüglich des "Max Mustermann".
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1758
- Registriert: 03.08.2022, 00:17
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
Hallo,
schau mal Hier
Ansonsten ist die ZV ganz normal durchzuführen anhand der Anschrift, welche aus dem Titel hervorgeht.
Sofern Du eine neue Anschrift benötigst --> EMA unter Titelvorlage an das zuletzt bekannte Bürgeramt stellen.
schau mal Hier
Ansonsten ist die ZV ganz normal durchzuführen anhand der Anschrift, welche aus dem Titel hervorgeht.
Sofern Du eine neue Anschrift benötigst --> EMA unter Titelvorlage an das zuletzt bekannte Bürgeramt stellen.
Gruß
Oli
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...