Verjährung Vollstreckungstitel
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3076
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
na wenn der Schuldner zahlt ergibt sich doch die Frage gar nicht
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 119
- Registriert: 16.02.2023, 15:52
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter (Azubi)
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Offenburg
Der hatte schon nach dem ersten mal geschrieben, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist, wir seine Kosten überweisen sollen und ihn nach Ermittlung der neuen, aktuellen Adresse erneut beauftragen sollen.icerose hat geschrieben: ↑13.07.2023, 11:50Lass doch sowas über den Gerichtsvollzieher machen.Recht_Azubi hat geschrieben: ↑13.07.2023, 11:20Nur ändert der dauernd seine Adresse so dass wir dauernd eine EMA machen müssen.
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3076
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
gerichtsvollzieher können Adressen ermitteln, habt ihr dann im Formular wohl einfach nicht angekreuzt
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 119
- Registriert: 16.02.2023, 15:52
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter (Azubi)
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Offenburg
Der hat einen kleineren Betrag überwiesen und soll laut meinem Chef gesagt haben, er zahle nichts mehrparalegal6 hat geschrieben: ↑13.07.2023, 11:51na wenn der Schuldner zahlt ergibt sich doch die Frage gar nicht
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 119
- Registriert: 16.02.2023, 15:52
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter (Azubi)
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Offenburg
Mit Zwangsvollstreckungsaufträge kenne ich mich inzwischen gut aus und ich kreuze immer an, dass der GV die Adresse ermitteln soll, sollte der Fall sein, dass die aktuelle nicht stimmt.paralegal6 hat geschrieben: ↑13.07.2023, 11:54gerichtsvollzieher können Adressen ermitteln, habt ihr dann im Formular wohl einfach nicht angekreuzt
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3076
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
dann dürftest den Auftrag ja nicht unerledigt zurück bekommen wenn du alles richtig angekreuzt hast. Wenn er mit deinem Chef gesprochen hat, hat sich deine Frage doch eh erledigt. Wäre dann auch Rechtsberatung
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3076
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
ich habe jetzt nochmal eine ähnliche Frage, hatte ich in der Praxis noch nicht.
ZV Auftrag erhalten (wir vertreten Schuldner) und Einrede der Verjährung, zunächst nur wegen der Zinsen erhoben. Verwirkung noch nicht. Muss der Gerichtsvollzieher jetzt sein FoKo aktualisieren oder muss der Gläubiger diese Einrede erstmal bestätigen? Chef überlegt Vollstreckungserinnerung oder so, denke aber, dass der GVZ zumindest erstmal pausieren wird bis es geklärt ist?
ZV Auftrag erhalten (wir vertreten Schuldner) und Einrede der Verjährung, zunächst nur wegen der Zinsen erhoben. Verwirkung noch nicht. Muss der Gerichtsvollzieher jetzt sein FoKo aktualisieren oder muss der Gläubiger diese Einrede erstmal bestätigen? Chef überlegt Vollstreckungserinnerung oder so, denke aber, dass der GVZ zumindest erstmal pausieren wird bis es geklärt ist?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17641
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ist das Sache des GV? Ehrliche Frage, denn ich hatte das auch noch nicht. Wäre es nicht sinnvoller, den Gläubiger aufzufordern, den Vollstreckungsauftrag zumindest im Hinblick auf verjährte Zinsen zurückzunehmen und für den Fall, dass das nicht passiert, Vollstreckungsgegenklage anzudrohen?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3076
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
ja, den Gläubiger habe ich natürlich parallel angeschrieben, aber ich denke nicht, dass er da was zurücknimmt. Ich warte dann mal ab. Verwunderlich auch, dass mich das inkasso im März anschreibt, was der Schuldner denn zahlen könne und nun GVZ beauftragt, was nur unnötig Kosten auslöst. Naja, ganze Sache ist unschön. Alter Titel mit 19% Verzugszinsen
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17641
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Jepp, da ist dann so ein Verjährungseinwand durchaus wichtig.paralegal6 hat geschrieben: ↑29.04.2024, 14:36Naja, ganze Sache ist unschön. Alter Titel mit 19% Verzugszinsen
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.