Verjährung Vollstreckungstitel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
schebi
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#21

30.04.2024, 19:15

paralegal6 hat geschrieben:
29.04.2024, 14:36
Naja, ganze Sache ist unschön. Alter Titel mit 19% Verzugszinsen
Sind 19% Zinsen denn nicht sittenwidrig und damit unwirksam?
Oder wegen Wucher unwirksam?

Man kann ja nicht beliebig hohe Zinsen verlangen. Irgendwo ist ja eine Grenze. Ähnlich wie bei zu hohen Mieten. Irgendwann ist es unzulässig.
Oliverreinhardt2
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#22

01.05.2024, 10:20

paralegal6 hat geschrieben:
29.04.2024, 14:10
ich habe jetzt nochmal eine ähnliche Frage, hatte ich in der Praxis noch nicht.
ZV Auftrag erhalten (wir vertreten Schuldner) und Einrede der Verjährung, zunächst nur wegen der Zinsen erhoben. Verwirkung noch nicht. Muss der Gerichtsvollzieher jetzt sein FoKo aktualisieren oder muss der Gläubiger diese Einrede erstmal bestätigen? Chef überlegt Vollstreckungserinnerung oder so, denke aber, dass der GVZ zumindest erstmal pausieren wird bis es geklärt ist?
Sowas haben wir Des Öfteren und wir gehen wie folgt vor:
  • Schriftsatz an ZV-Gläubiger m. d. Hinweis, dass Zinsen für Zeitraum "X" der Verjährung unterliegen. dieser Schriftsatz stellen wir nachweislich zu (beA bei RA-Vertretung, Fax, ggf. Post mit Einschreiben)
  • Kopie nebst Zustellnachweis geht an GVZ m. d. Hinweis, dass Zinsen der Verjährung unterliegen und teilen mit, dass die ZV hieraus offensichtlich unzulässig wäre, parallel kündigen wir ZV-Abwehrklage hieraus an
Wir hatten es in etlichen Jahren nur wenige Male, dass wir eine ZV-Abwehrklage einreichen mussten, da der ZV-Gläubiger zu stur war, sonst läuft es so ab, dass der ZV-Gläubiger dass FoKo aktualisiert, mitunter manchmal aber auch seinen ZV-Auftrag in Gänze zurücknimmt und einen korrigierten ZV-Auftrag einreicht.
Gruß
Oli
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schebi
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#23

01.05.2024, 12:57

schebi hat geschrieben:
30.04.2024, 19:15
Sind 19% Zinsen denn nicht sittenwidrig und damit unwirksam?
Oder wegen Wucher unwirksam?

Man kann ja nicht beliebig hohe Zinsen verlangen. Irgendwo ist ja eine Grenze. Ähnlich wie bei zu hohen Mieten. Irgendwann ist es unzulässig.
Weiß jemand, wo bei den Zinsen die Grenze liegt?

Man kann ja sicherlich nicht 25 % oder 30 % Zinsen verlangen.
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#24

01.05.2024, 14:20

Früher bei alten Titeln ging das.
Wäre aber auch egal, da tituliert
Heute 288 BGB
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Oliverreinhardt2
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#25

01.05.2024, 14:26

schebi hat geschrieben:
01.05.2024, 12:57
schebi hat geschrieben:
30.04.2024, 19:15
Sind 19% Zinsen denn nicht sittenwidrig und damit unwirksam?
Oder wegen Wucher unwirksam?

Man kann ja nicht beliebig hohe Zinsen verlangen. Irgendwo ist ja eine Grenze. Ähnlich wie bei zu hohen Mieten. Irgendwann ist es unzulässig.
Weiß jemand, wo bei den Zinsen die Grenze liegt?

Man kann ja sicherlich nicht 25 % oder 30 % Zinsen verlangen.
Ich denke, § 286 III BGB, ist eindeutig. Nur alles, was über den gesetzlichen Zins liegt, muss seine Grundlage haben (vgl. Grüneberg, BGB, § 288, Rn. 11, m. w. N.).
Gruß
Oli
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#26

03.05.2024, 10:06

paralegal6 hat geschrieben:
01.05.2024, 14:20
Früher bei alten Titeln ging das.
Wäre aber auch egal, da tituliert
Heute 288 BGB
In §288 und §286 III BGB habe ich dazu nichts gefunden.


Heißt das, dass ein Titel wo folgendes drinsteht, nicht angefochten werden kann?:

"hinzu kommen laufen Zinsen zur Hauptforderung
20 % Zinsen"


oder

"hinzu kommen laufen Zinsen zur Hauptforderung
30 % Zinsen"


Ich dachte, dass so etwas wegen Wucher unwirksam sei?
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#27

03.05.2024, 10:22

sicher, dass du 288 gelesen hast? https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html
wenn man mit dem Mahnbescheid hinsichtlich der Zinsen nicht einverstanden ist muss man halt Rechtsmittel einlegen
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schebi
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#28

03.05.2024, 16:21

Sind die anderen hier auch dieser Meinung?

Das bedeutet, dass ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid mit 20%, 30% oder 100% Zinsen nicht angefochten werden kann?
Nichtigkeit wegen Wucher gibt es hier nicht?

Ich frage ja nur. Ich weiß es nicht.
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#29

03.05.2024, 19:59

Also wenn du denkst, dass es bei Recht um Meinungen und nicht um Paragraphen geht solltest deinen Beruf nochmal überdenken. Den 288 habe ich dir mehrmals benannt und Olli auch. Wenn du den dann nicht liest kann dir hier auch keiner helfen, da steht doch der % Satz drin. Ich bin raus :patsch
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... spruchs%2C
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#30

03.05.2024, 20:56

Ich schließe mich dem Post zu #29, an.

Nochmal zum Verständnis:

- Wenn der Prozentsatz "x %", in einem Vollstreckungstitel, tituliert worden sind, dann sind diese "Vorgaben" auch in einem FOKO zu berücksichtigen.
- Alle "neuen" Vollstreckungstitel unterliegen, wie hier umfänglich mitgeteilt, dem gesetzlichen Basiszinssatz aus § 288 BGB. "Höhere Zinsansprüche", vgl. Abs. 3, müssen einen Rechtsgrund haben.
Und lesen solltest Du schon, was hier geschrieben wird :pfeif
:huepf
Gruß
Oli
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