ZV-Auftrag Monierung GVZ

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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powerlocke83
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#1

12.07.2023, 10:53

Hallo,

ich habe einen ZV-Auftrag gestellt:
Ich habe die Abnahme der VA nach Pfändung und Drittauskünfte beantragt.

Ich habe folgende Antwort vom Gerichtsvollzieher erhalten:

"in obiger Sache wird unter Bezugnahme auf Ihrem erteilten Zwangsvollstreckungsantrag mitgeteilt, dass dieser nachbesserungsbedürftig bzw. kostenpflichtig abzulehnen ist.

Es wurde die Einholung von Drittstellenauskünften beantragt, ohne das Vorliegen der besonderen Voraussetzungen gem. § 802I Abs. 1 S. 1 ZPO glaubhaft zu machen oder den Auftragsteil vom Eintritt der Erfüllung dieser Voraussetzungen (Modul M4) abhängig zu machen.
Der Antrag/Der Anspruch gilt als abgelehnt, wenn er nicht bis zum Ablauf des auf die Rücksendung dieser Mitteiung folgenden Monats der aktuellen Form entsprechend eingereicht wird."

Ich habe den Gerichtsvollzieher angerufen um zu Fragen was er will. Ganz frech hat er mitgeteilt, dass wir ihm die Vermögensauskunft nachweisen müssen.

Also bisher war es immer so, dass der GVZ die VA eingeholt oder abgerufen hat.

Was kann ich nun tun?
Oliverreinhardt2
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#2

12.07.2023, 11:02

Hallo,

wenn die VA ergebnislos ist, sind die Drittauskünfte, bei Vorliegen des ZV-Antrages, d. d. GVZ einzuholen.
Das Modul M4, füllen wir in diesen Fällen regelmäßig mit aus, die Abhängigmachung lt. des GVZ ist richtig, siehe auch hier.
Gruß
Oli
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powerlocke83
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#3

12.07.2023, 11:42

Hallo,

sorry, aber ich versteh das einfach nicht.
Im ZV-Auftrag habe ich G2, K, K2 und M2 beantragt. Der GVZ hat bisher nichts gemacht. Woher soll ich wissen ob der Schuldner die VA abgegeben hat?
M4 will ich nicht ankreuzen, weil ich trotz der möglichen VA auch die Drittauskünfte haben will.
Ich habe das erste Mal so ein Schreiben vom GVZ.
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Adora Belle
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#4

12.07.2023, 12:21

Die Einholung der Drittauskünfte ist nun mal von besonderen Bedingungen abhängig. Wenn die nicht vorliegen, dann ist die Einholung unzulässig. Wenn Du M4 nicht ankreuzt, kommst Du nicht weiter.
silvester
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#5

12.07.2023, 12:48

Der GV sollte sich den Auftrag nochmal komplett durchlesen.
Beantragt wurde die Pfändung (Modul K), die Taschenpfändung (Modul K2) (warum?) und daran anschließend die VAK (Modul G2) sowie die Einholung von Drittauskünften (Modul M2).
Das Vorliegen der besonderen Voraussetzungen gem. § 802I Abs. 1 S. 1 ZPO liegt in der Erledigung des Auftrages aus Modul G2 und damit in der Hand des GV.
Eine kostenpflichtige Ablehnung des Auftrages durch den GV ist falsch.
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Anahid
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#6

12.07.2023, 12:54

Ich denke, Dein Problem dürfte hier sein, dass Du vorher einen Vollstreckungsversuch in der Wohnung des Schuldners beantragst. Dieser Vollstreckungsversuch reicht nämlich nicht aus, um einen Anspruch auf Drittauskünfte zu erhalten. Sollte der Schuldner jetzt bei dem Vollstreckungsversuch zahlen, wäre die Angelegenheit erledigt, ohne dass es zur Abnahme der Vermögensauskunft kommt. Hier steht aber Dein unbedingter Antrag auf Einholung von Drittauskünften entgegen.

Mal ehrlich: Wie oft hattest Du schon Erfolg mit einer Vollstreckung in der Wohnung? Ich kann die Erfolge in meinem 35jährigen Berufsleben an einer Hand abzählen, jetzt nicht die Vollstreckungen mitgezählt, bei denen mir bekannt war, dass Vermögen vorhanden ist (z.B. Briefmarkensammlung, Kunstwerke, Schmuck). Wenn der Schuldner aufgrund der Einschaltung eines Gerichtsvollziehers zahlen will, dann macht er das auch, wenn er die Ladung zur Vermögenauskunft bekommt. Hättest Du also G1 angekreuzt und dann M2 (warum eigentlich nicht M1 auch?), hättest Du wohl keine Monierung vom Gerichtsvollzieher erhalten.
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powerlocke83
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#7

12.07.2023, 13:43

Es gibt hier eine Anweisung, dass wir ZV-Aufträge mit Vollstreckungsversuch machen.
Das ist bisher meine erste Monierung dieser Art vom Gerichtsvollzieher.
Normalerweise machen wir immer M1 und M2. Warum das hier nicht gemacht worden ist, erschließt sich mir auch nicht.
Mit anderen Aufträgen habe ich nicht solche Probleme.
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Anahid
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#8

12.07.2023, 14:11

Naja....ich würde die Anweisung halt mal hinterfragen, weil sie nur in Ausnahmesituationen überhaupt Sinn macht und ansonsten reine Gebührentreiberei ist. :ka
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