Vorratspfändung bei Ehegtattenunterhalt
Verfasst: 11.07.2023, 13:46
Hallo!
ich habe grade eine Akte vor mir liegen und weiß absolut nicht weiter.
Folgendes: Ich habe einen Antrag auf PfÜB gestellt. Leider nur wegen gewöhnlicher Geldforderungen, obwohl es um Unterhaltsansprüche geht. Diesen muss ich wohl wieder zurücknehmen und richtig stellen, oder?
Auf jeden Fall möchte die Mandantin gerne auch die zukünftigen Ansprüche mit vollstrecken. Da ich keine Ahnung davon habe, habe ich mich erstmal informiert. Es gibt die sogenannte Vorratspfändung. Wenn ich diese nun mit einbauen will, wie mache ich das? Denn im Antrag ist nichts diesbezügliches ersichtlich. Muss ich hier einen extra Schriftsatz fertigen?
Und dann steht ja in diesem Antrag Anspruch A, Anspruch B etc.... Bspw. Anspruch A (an Arbeitgeber): Was für ein Jahr muss hier eingetragen werden?
Liebe Grüße Jenny
ich habe grade eine Akte vor mir liegen und weiß absolut nicht weiter.
Folgendes: Ich habe einen Antrag auf PfÜB gestellt. Leider nur wegen gewöhnlicher Geldforderungen, obwohl es um Unterhaltsansprüche geht. Diesen muss ich wohl wieder zurücknehmen und richtig stellen, oder?
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Auf jeden Fall möchte die Mandantin gerne auch die zukünftigen Ansprüche mit vollstrecken. Da ich keine Ahnung davon habe, habe ich mich erstmal informiert. Es gibt die sogenannte Vorratspfändung. Wenn ich diese nun mit einbauen will, wie mache ich das? Denn im Antrag ist nichts diesbezügliches ersichtlich. Muss ich hier einen extra Schriftsatz fertigen?
Und dann steht ja in diesem Antrag Anspruch A, Anspruch B etc.... Bspw. Anspruch A (an Arbeitgeber): Was für ein Jahr muss hier eingetragen werden?
Liebe Grüße Jenny