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Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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klee17
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#1

10.07.2023, 11:53

Die Ausfertigung des PfÜb ist damals verloren gegangen und wir haben eine neue Ausfertigung beantragt, das Gericht hat uns diese dann mit 3,50 EUR berechnet. Wir wollten diese Kosten im Zuge des Kostenfestsetzungsverfahren nun festsetzen lassen, jedoch meint das Gericht, dass der Schuldner sicherlich nicht zu verschulden hat, wenn der PfÜb verloren geht und er die extra Kosten vom Gericht nicht tragen müsste. Stimmt das so? Es sind doch notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung. :kopfkratz
Hat jemand vielleicht Urteile oder so, dass ich der Rechtspflegerin diese schicken kann?

Danke für Eure Mühe!
Snoops
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#2

10.07.2023, 12:26

Hallo,

was bedeutet "verloren gegangen"? Kam die nie mit der Post an oder ist sie in eurem Büro oder bei eurem Mandanten verschwunden?
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Anahid
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#3

10.07.2023, 12:30

:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
klee17
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#4

10.07.2023, 12:53

Snoops hat geschrieben:
10.07.2023, 12:26
Hallo,

was bedeutet "verloren gegangen"? Kam die nie mit der Post an oder ist sie in eurem Büro oder bei eurem Mandanten verschwunden?
Vermittlung über GVZ-Verteilerstelle, der zuständige GV hat jedoch nie den PfÜb erhalten, ebenso wenig die anderen GV im Ort...
klee17
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#5

10.07.2023, 12:56

Hast du zufällig den Beitrag in Textform oder so? Wir haben keine Mitgliedschaft bei der IWW...Danke :wink1
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#6

10.07.2023, 13:44

Ich auch nicht. Aber hier stehts nochmal in lang. Es kommt für die Erstattungsfähigkeit nur darauf an, ob Ihr oder Euer Mandant den Verlust der vollstreckbaren Ausfertigung zu vertreten hattet. Wenn nicht, dann sind die Kosten erstattungsfähig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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