Sitz und Geschäftsanschrift (GmbH) in verschiedenen Städten - Zuständigkeit?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Croata
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#1

07.07.2023, 15:47

Hallo,

ich hätte mal eine ZV-Frage:

Wir haben einen Vollstreckungsauftrag mit dem Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft nach vorherigem Pfändungsversuch (gem. § 807 ZPO) eingereicht.

Schuldnerin: GmbH
Sitz: Berlin (fiktiv)
Geschäftsanschrift: Schwerin (fiktiv)

Den Auftrag haben wir an das AG Berlin geschickt, weil sich der Sitz der GmbH dort befindet. Nun schreibt uns der Gerichtsvollzieher, dass er das Verfahren einstellen muss, da für das Pfändungsverfahren das AG Schwerin zuständig sei, da sich dort die Geschäftsräume befinden. Er könne daher die Voraussetzungen für die Abnahme der VA nach § 802c ZPO nicht schaffen. Nach Erledigung des Pfändungsverfahrens könnten wir den Auftrag zur Abnahme der VA dann an das AG Berlin richten.

Meine Frage wäre jetzt, ob das so richtig ist, weil ich mich bei juristischen Personen immer nach dem Sitz richte. Falls das richtig sein sollte: Weshalb hat der GV den Auftrag nicht an den zuständigen GV weitergeleitet? Wir hatten das im Auftrag unter Modul Q nämlich angekreuzt.

Danke & LG
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paralegal6
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#2

07.07.2023, 19:49

Na ein GVZ aus Berlin ist doch gar nicht in Schwerin "zugelassen", der fährt da doch gar nicht hin. Normalerweise stimmen Sitz und Geschäftsanschrift natürlich überein. Bei Personen pfändest ja auch am Wohnort.
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Croata
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#3

10.07.2023, 10:21

Ok danke, aber wie macht man das dann im Formular? Richtet man den Auftrag dann ans AG Schwerin, damit die Pfändung versucht werden kann und wenn das ins Leere geht, leitet der Gerichtsvollzieher den Auftrag dann automatisch für die Abnahme der VA an die Verteilerstelle des AG Berlin? Oder muss ich das irgendwo im Formular vermerken, dass der Auftrag nach dem Pfändungsversuch an das AG Berlin weitergeleitet werden soll? :kopfkratz
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#4

10.07.2023, 10:29

naja, ihr müsst ja wissen woher ihr die Geschäftsanschrift habt und wie sicher es ist, dass es dort einen Geschäftsbetrieb gibt. Habt ihr denn einen aktuellen Registerauszug? Oder ist die Fa. evtl. insolvent? Das weiss ausser euch hier niemand
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Anahid
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#5

10.07.2023, 10:37

Für die ZV gegen eine GmbH ist immer das Gericht zuständig, welches für den im Handelsregister eingetragenen Geschäftssitz der GmbH zuständig ist. Ob Du nun in Berlin vollstrecken willst oder nicht. Wie der Gerichtsvollzieher aus Schwerin das regelt, in Berlin zu vollstrecken, ist eigentlich nicht Dein Problem. Dem wird da schon was einfallen.
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#6

10.07.2023, 10:48

paralegal6 hat geschrieben:
10.07.2023, 10:29
naja, ihr müsst ja wissen woher ihr die Geschäftsanschrift habt und wie sicher es ist, dass es dort einen Geschäftsbetrieb gibt. Habt ihr denn einen aktuellen Registerauszug? Oder ist die Fa. evtl. insolvent? Das weiss ausser euch hier niemand
Wir haben einen aktuellen HR-Auszug, aus dem sich der Sitz in Berlin (nur der Sitz; es gibt keine bekannte Berliner Anschrift) und die Geschäftsanschrift in Schwerin (wo wir die Geschäftsräume vermuten) ergeben. Den haben wir dem Vollstreckungsauftrag auch beigefügt. Insolvent sind die auch nicht, das hatten wir vorher geprüft.
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#7

10.07.2023, 10:50

Anahid hat geschrieben:
10.07.2023, 10:37
Für die ZV gegen eine GmbH ist immer das Gericht zuständig, welches für den im Handelsregister eingetragenen Geschäftssitz der GmbH zuständig ist. Ob Du nun in Berlin vollstrecken willst oder nicht. Wie der Gerichtsvollzieher aus Schwerin das regelt, in Berlin zu vollstrecken, ist eigentlich nicht Dein Problem. Dem wird da schon was einfallen.
Vielen Dank! Der Meinung bin ich eigentlich auch. Dann muss ich doch nochmal mit ihm telefonieren.
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#8

10.07.2023, 14:31

Ich sehe gerade, dass es hier einen ähnlichen Fall gegeben hat:

viewtopic.php?f=41&t=94840&p=2071342&hi ... t#p2071342

Aber hier wurde wohl die Pfändung nach Abnahme der VA beantragt.

Ich glaube langsam doch, dass der Gerichtsvollzieher in meinem Fall Recht hat. Dann würde ich auch mal einen Antrag auf Abnahme der VA ohne vorherigen Pfändungsversuch stellen...
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Anahid
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#9

11.07.2023, 08:48

Ja klar :patsch Ich hab übersehen, dass Du ja vorher in den Geschäftsräumen vollstrecken willst. Ich mach das nie - wie auch in Deinem verlinkten Beitrag bereits von mir angegeben -, darum hab ich das überlesen. Sorry :oops: Also ja, ich würde das genauso machen, wie in dem verlinkten Thread von mir auch bereits angegeben: VA beantragen ohne vorherigen ZV-Versuch und für den Fall der Nichtabgabe Drittauskünfte beim Steueramt einholen lassen für die Konten der Gesellschaft.
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#10

14.07.2023, 09:06

Vielen Dank, Anahid! So machen wir das. Ich hatte auch nochmal dazu recherchiert und dann irgendwann begriffen, dass der Gerichtsvollzieher tatsächlich Recht hat.

Wieder etwas dazu gelernt. :thx
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