PfÜb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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klee17
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#1

28.06.2023, 21:22

Ich habe vom AG Erlangen nun eine Monierung erhalten mit der Behebung folgendes Mangels:
Der Anspruch auf Rechnungslegung ist nicht pfändbar. Der Antrag ist insoweit zurückzunehmen.

Ich habe den Anspruch bis vor kurzem immer mitgepfändet und keiner der Gerichte hat dies beanstandet. Im Internet werde ich auch nicht ganz so schlau, da gehen die Meinungen auseinander, ob der Anspruch gepfändet werden kann.

Wie seht ihr das? Was kann man machen?

Danke für Eure Mühe!
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paralegal6
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#2

28.06.2023, 21:49

Habe ich noch nie mit gepfändet aber schau evtl hier: https://www.iww.de/ssk/schuldnerberatun ... en-f140823

Brauchst du das denn überhaupt in deinem Fall unbedingt? Du möchtest ja vermutlich primär das Geld. Solange das kommt ist mir der Rest relativ egal
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klee17
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#3

29.06.2023, 11:46

Ja natürlich wollen wir das Geld, aber wir wollen auch wissen, wie der Kontostand ist zum Zeitpunkt der Pfändung...
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paralegal6
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#4

29.06.2023, 12:17

Rechnungslegung heisst du bekommst Kontoauszüge. Den Betrag der sich auf dem Konto befindet wird dir doch eh mitgeteilt
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klee17
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#5

29.06.2023, 12:40

paralegal6 hat geschrieben:
29.06.2023, 12:17
Rechnungslegung heisst du bekommst Kontoauszüge. Den Betrag der sich auf dem Konto befindet wird dir doch eh mitgeteilt
Ne i.d.R. nicht... Die meisten Banken teilen den Kontostand nicht mit.
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scully
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#6

29.06.2023, 17:44

Ich bekomm immer den Kontostand mitgeteilt… und denn noch anderes da ist, dann davon auch. War bisher bei jeder Bank SPK, VR, Raiff, Commerzbank… selbst irgendwelche kleine Privatbanken. Manche verwenden aber eigene Formulare dafür.
PostGretel
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#7

30.06.2023, 16:19

Hast Du ein Konto gepfändet, bei dem der Schuldner Kontoinhaber ist? Oder hast Du dessen Herausgabeanspruch an einen Dritten gepfändet, dessen Konto der Schuldner mitbenutzt? In letzterem kann man die Kontoauszüge mitpfänden - auch wenn die Drittschuldner (zumindest bei mir) nie darauf reagieren, auch nicht mit einer DS-Erklärung.
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PostGretel
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#8

30.06.2023, 16:24

scully hat geschrieben:
29.06.2023, 17:44
Ich bekomm immer den Kontostand mitgeteilt… und denn noch anderes da ist, dann davon auch. War bisher bei
Den Kontostand bekomme ich auch immer mitgeteilt. Verständnisprobleme habe ich nur, wenn bereits andere vor mir das Konto gepfändet haben. Ich weiß nie, ob mir dann nur die eigentliche Hauptforderung aus dem Titel mitgeteilt wird oder der Betrag der gesamten Forderung bei Eingang der Pfändung durch die Gegenseiten oder die Forderung inklusive Kosten und Zinsen bei Eingang meiner Pfändung.
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