PfÜb Abschriften / Kostenrechnung GV
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Sind Abschriften vom erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kostenpflichtig? Das Gericht möchte die Kopierkosten für jede Abschrift haben, kennen wir aber bisher überhaupt nicht.
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Wir haben die Zustellung des PfÜb Beschlusses veranlasst und haben die benötigten Abschriften beim Gerichtsvollzieher mit eingereicht. Jetzt haben wir die Kostenrechnung mit Zustellungsurkunden zurückbekommen und die Abschriften hat der GV auch wieder zurückgesendet und hat uns aber Beglaubigung berechnet. Eine Begründung, wieso er die Abschriften nicht genutzt hat, gibt es nicht. Ist das so rechtens?
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Der GVZ muss seine zuzustellenden Schriftstücke auf Vollständigkeit prüfen und entsprechend beglaubigen.
Ja, diese Vorgehensweise ist rechtens.
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Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Wenn du damit meinst, dass ihr von dem Gericht Abschriften haben wollt, dann ja. Dies fällt unter das Kostengesetz der Gerichte und sind zu erstatten.
Gruß
Oli
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- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, denke das ist doppelt gepostet.
Verstehe eh nicht, PüB geht doch über beA?
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