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PfüB Unterhalt neues Formular

Verfasst: 15.06.2023, 10:09
von Spatzilein
Hallo Zusammen,

ich versuche mich gerade an dem neuen Formular bei einem PfüB wegen Unterhalt. Ich habe zwei Gläubiger. Muss ich das 2. Formular also 2 x einreichen? Ich versteh den Satz in den Hinweisen hierzu nicht ganz :kopfkratz :

"Zudem können weitere Gläubiger bzw. Schuldner angegeben werden, indem die für die Gläubiger- und Schuldnerangaben vorgesehenen Formularteile ohne Rahmen mehrfach verwendet werden ..." :kopfkratz

Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank.

Re: PfüB Unterhalt neues Formular

Verfasst: 15.06.2023, 10:47
von Coco Lores
Soweit ich das verstehe gibt es ja zum einen den Antrag auf Erlass eines PfÜB (2 Seiten), da sehe ich ehrlich gesagt keine Eintragungsmöglichkeit für Angaben des Gläubigers, sondern nur Angaben zum Schuldner. Und dann gibt es da noch den Entwurf für den Erlass eines PfÜB (9 Seiten) und da würde ich dann das Modul A Gläubigerangaben zweimal einreichen und den Gläubiger entsprechend beziffern, sprich Gläubiger zu Ziffer 1, zu Ziffer 2 etc.

Re: PfüB Unterhalt neues Formular

Verfasst: 15.06.2023, 10:57
von Spatzilein
Ok, so habe ich mir das fast gedacht, aber war mir nicht sicher. Irgendwie dann auch wieder etwas unübersichtlich, wenn man da wieder eine extra Datei beifügen muss.

Re: PfüB Unterhalt neues Formular

Verfasst: 15.06.2023, 11:14
von Coco Lores
Ich hab das selbst auch noch nie benutzt, aber so verstehe ich das Ganze!

Re: PfüB Unterhalt neues Formular

Verfasst: 15.06.2023, 12:44
von Anahid
Ich verstehs leider nicht. Bei dem "Entwurf" kann man doch mehrere Gläubiger eintragen. :kopfkratz

Re: PfüB Unterhalt neues Formular

Verfasst: 16.06.2023, 12:19
von Coco Lores
Anahid hat geschrieben:
15.06.2023, 12:44
Ich verstehs leider nicht. Bei dem "Entwurf" kann man doch mehrere Gläubiger eintragen. :kopfkratz
Aber nur indem man das Modul A mehrfach beifügt. Grundsätzlich sieht das Formular nur einen Gläubiger vor. Die anderen Eintragungsmöglichkeiten in Modul A betreffen den gesetzlichen Vertreter/Betreuer bzw. den Bevollmächtigten.

Man kann da ja auch das Kästchen ankreuzen "...sowie der weiteren Gläubiger gemäß weiterer Anlage"