Foko RA-Micro mehrere Titel aus versch. Verfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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halbbluttaenzerin
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#1

12.06.2023, 16:05

Hallo ihr Lieben :)

wir haben eine arbeitsrechtliche Angelegenheit, in der der AG dem AN den Lohn nicht zahlt. In insgesamt 5 Akten haben wir immer wieder Vollstreckungsversuche vorgenommen die teilweise zum Erfolg führten und teilweise auch eben nicht. Vor zwei Monaten haben wir mit der Gegenseite eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen und den alten noch laufenden Zwangsvollstreckungsantrag zurückgenommen. Die Gegenseite hält sich nicht an die Vereinbarung. Dementsprechend möchte mein Chef nun alle Forderungen gleichzeitig vollstrecken. So weit so klar.

Jetzt ist es aber so, dass wir alle Forderungen aus Titeln, GVZ-Kosten usw. in ein Forderungskonto eingetragen haben. Vereinzelt konnten wir auch hier und da mal eine eingegangene Zahlung verbuchen.
Die Zahlungen haben wir auch mit aufgenommen. Allerdings stelle ich mir die Frage, können wir die eingegangenen Zahlungen direkt auf die jeweilige Forderung aus dem jeweiligen Titel verbuchen? Denn so wie wir dies jetzt eingetragen haben, wird die Zahlung vom Gesamtbetrag abgezogen und nicht von der dazugehörigen Hauptforderung. Ich hoffe ich kann das einigermaßen erklären, wie ich das meine. Wir haben insgesamt 5 Titel aus 5 Akten, aus denen wir vollstrecken wollen und in jeder Akte vereinzelt ein paar eingegangene Zahlungen, die dann auch auf die richtige Forderung verbucht werden muss, sodass man erkennen kann, wie viel von der usprünglichen HF noch zu vollstrecken ist. Momentan erkennt man nur das Ergebnis aus dem Gesamtbetrag (aus allen 5 Hauptforderungen) Ist das über RA-Micro machbar? Oder müssen wir hier die Forderungsaufstellung in Excel anfertigen?
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TomR
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#2

13.06.2023, 17:09

Beim Buchen von Zahlungen kannst du auswählen, wie diese verbucht werden sollen. Standardmäßig steht in dem Feld "0 gem. §§ 366, 367 BGB". Wählst du hier aus "5 auf Hauptforderung(en)" kannst du die einzelnen Zahlungseingänge den Hauptforderungen zuordnen.
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paralegal6
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#3

13.06.2023, 17:18

habt ihr die ZV zurückgenommen? Hätte ich nur ruhend gestellt. Und ich hätte auch 5 FoKos gemacht aber nunja. RAM verbucht Eingänge natürlich nach BGB. Korrigiere das Foko oä. Ihr habt ja wohl 5 einzelne HF angelegt? da kannst du es denn hinbuchen (wenn es denn wirklich dazu gezahlt wurde). Lass das bloss mit Excel, das ist furchtbares Rumgepfusche.
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halbbluttaenzerin
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#4

14.06.2023, 12:46

Danke für eure Antworten.

Ich habe die Forderungskonten aus den Akten genommen und sie zum ZV-Auftrag als Anlage beigefügt.

Für das nächste Mal weiß ich Bescheid, dann buche ich die Zahlungen auf die Hauptforderungen :)

Tatsächlich hat unser RA die Zwangsvollstreckung komplett zurück genommen. Warum genau, weiß ich auch nicht.
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klee17
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#5

19.06.2023, 16:52

halbbluttaenzerin hat geschrieben:
14.06.2023, 12:46
Danke für eure Antworten.

Ich habe die Forderungskonten aus den Akten genommen und sie zum ZV-Auftrag als Anlage beigefügt.

Für das nächste Mal weiß ich Bescheid, dann buche ich die Zahlungen auf die Hauptforderungen :)

Tatsächlich hat unser RA die Zwangsvollstreckung komplett zurück genommen. Warum genau, weiß ich auch nicht.
Du kannst aber auch mehrere Forderungskonten erstellen. Vielleicht ganz hilfreich 😄
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