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Gebühren weitere vollstreckbare Ausfertigung VB

Verfasst: 30.05.2023, 10:27
von salia81
Hallo zusammen,
in einer Zwangsvollstreckungsakte bei uns schien es eine zeitlang so, als wären unsere Vollstreckungsunterlagen (inkl. Titel) auf dem Weg zum Vollstreckungsgericht verloren gegangen. Aus diesem Grund beantragte ich beim Mahngericht die Erteilung einer weiteren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids. Das Gericht übermittelte uns daraufhin die Gebührenrechnung, die noch nicht bezahlt wurde.

Daraufhin stellte sich heraus, dass die Vollstreckungsunterlagen doch noch existieren. Diese sind nämlich beim Gerichtsvollzieher aufgetaucht.

Mir stellt sich nun die Frage, ob wir die Gebühren für die Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des Titels trotzdem bezahlen müssen, weil diese allein durch Antragstellung entstehen oder ob ich meinen Antrag einfach zurückziehen kann und somit keine Gebühr anfällt. Kann mir da jemand weiterhelfen?

LG
Salia

Re: Gebühren weitere vollstreckbare Ausfertigung VB

Verfasst: 30.05.2023, 10:35
von Oliverreinhardt2
salia81 hat geschrieben:
30.05.2023, 10:27
Hallo zusammen,
in einer Zwangsvollstreckungsakte bei uns schien es eine zeitlang so, als wären unsere Vollstreckungsunterlagen (inkl. Titel) auf dem Weg zum Vollstreckungsgericht verloren gegangen. Aus diesem Grund beantragte ich beim Mahngericht die Erteilung einer weiteren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids. Das Gericht übermittelte uns daraufhin die Gebührenrechnung, die noch nicht bezahlt wurde.

Daraufhin stellte sich heraus, dass die Vollstreckungsunterlagen doch noch existieren. Diese sind nämlich beim Gerichtsvollzieher aufgetaucht.

Mir stellt sich nun die Frage, ob wir die Gebühren für die Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des Titels trotzdem bezahlen müssen, weil diese allein durch Antragstellung entstehen oder ob ich meinen Antrag einfach zurückziehen kann und somit keine Gebühr anfällt. Kann mir da jemand weiterhelfen?

LG
Salia
Hallo,

die Gebühr nach KV 2110, wird mit der Antragsstellung fällig und muss somit beglichen werden. Es handelt sich um eine sog. "Antragsgebühr".

Re: Gebühren weitere vollstreckbare Ausfertigung VB

Verfasst: 30.05.2023, 12:24
von salia81
Alles klar, danke für die schnelle Rückmeldung.

LG
Salia