Gebühren weitere vollstreckbare Ausfertigung VB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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salia81
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#1

30.05.2023, 10:27

Hallo zusammen,
in einer Zwangsvollstreckungsakte bei uns schien es eine zeitlang so, als wären unsere Vollstreckungsunterlagen (inkl. Titel) auf dem Weg zum Vollstreckungsgericht verloren gegangen. Aus diesem Grund beantragte ich beim Mahngericht die Erteilung einer weiteren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids. Das Gericht übermittelte uns daraufhin die Gebührenrechnung, die noch nicht bezahlt wurde.

Daraufhin stellte sich heraus, dass die Vollstreckungsunterlagen doch noch existieren. Diese sind nämlich beim Gerichtsvollzieher aufgetaucht.

Mir stellt sich nun die Frage, ob wir die Gebühren für die Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des Titels trotzdem bezahlen müssen, weil diese allein durch Antragstellung entstehen oder ob ich meinen Antrag einfach zurückziehen kann und somit keine Gebühr anfällt. Kann mir da jemand weiterhelfen?

LG
Salia
Oliverreinhardt2
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#2

30.05.2023, 10:35

salia81 hat geschrieben:
30.05.2023, 10:27
Hallo zusammen,
in einer Zwangsvollstreckungsakte bei uns schien es eine zeitlang so, als wären unsere Vollstreckungsunterlagen (inkl. Titel) auf dem Weg zum Vollstreckungsgericht verloren gegangen. Aus diesem Grund beantragte ich beim Mahngericht die Erteilung einer weiteren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids. Das Gericht übermittelte uns daraufhin die Gebührenrechnung, die noch nicht bezahlt wurde.

Daraufhin stellte sich heraus, dass die Vollstreckungsunterlagen doch noch existieren. Diese sind nämlich beim Gerichtsvollzieher aufgetaucht.

Mir stellt sich nun die Frage, ob wir die Gebühren für die Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des Titels trotzdem bezahlen müssen, weil diese allein durch Antragstellung entstehen oder ob ich meinen Antrag einfach zurückziehen kann und somit keine Gebühr anfällt. Kann mir da jemand weiterhelfen?

LG
Salia
Hallo,

die Gebühr nach KV 2110, wird mit der Antragsstellung fällig und muss somit beglichen werden. Es handelt sich um eine sog. "Antragsgebühr".
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
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salia81
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#3

30.05.2023, 12:24

Alles klar, danke für die schnelle Rückmeldung.

LG
Salia
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