Hallo ich habe folgendes Problem:
Wir sind Kläger A. und haben Forderung 30.000 € eingeklagt.
Sodann wurde sich vor Gericht auf ein Vergleich geeinigt, dass Beklagter B. 24.000 € an Kläger A zahlt. Trotz Aufforderung zur Zahlung wurde der Vergleichsbetrag nicht gezahlt, sodass nunmehr PfüB beantragt wurde gegen B.
Jetzt hat unser Kläger A herausbekommen, dass der Beklagte B in einen anderen Verfahren gegen Firma C was mit diesem nichts zu tun hat, gewonnen hat .
Firma C hat ein Betrag in Höhe von 90.000 € zahlbar in Raten von 5.000 € an B zu zahlen.
Könnte ich diesen Betrag bei der Firma C einfach für uns pfänden per PfüB oder Drittschuldnerauskunft? Oder habe ich keine Möglichkeit diesen Betrag für uns zu pfänden?
Vielen Dank im voraus.
Pfändung
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Guten Morgen,
dies ist ein "ganz normaler Drittschuldneranspruch".
Bei dem PfÜB-Antrag ist die Forderung, in Eurem Fall gegenüber der Firma C, genau zu bezeichnen.
--> "Gepfändet werden die angeblichen Ansprüche des Gläubigers gegenüber..., auf:..."
Viel Erfolg.
dies ist ein "ganz normaler Drittschuldneranspruch".
Bei dem PfÜB-Antrag ist die Forderung, in Eurem Fall gegenüber der Firma C, genau zu bezeichnen.
--> "Gepfändet werden die angeblichen Ansprüche des Gläubigers gegenüber..., auf:..."
Viel Erfolg.
Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Vielen Dank.
Beantrage ich dann noch eine 2. vollstreckbare Ausführung? Weil ich habe ja erst einen PfüB bezüglich des Kontos gemacht, da aber noch keine Rückmeldung außer das die Kosten für PfüB gezahlt werden sollen, was bereits erledigt wurde.
Also gebe ich die Firma C im Formular dann unter Punkt G an und vollstrecke Vergleichsbetrag aus dem Urteil B gegen C für unseren Mandant? Und muss ich warten weil die Ratenzahlung soll dort erst ab Juli beginnen?
Beantrage ich dann noch eine 2. vollstreckbare Ausführung? Weil ich habe ja erst einen PfüB bezüglich des Kontos gemacht, da aber noch keine Rückmeldung außer das die Kosten für PfüB gezahlt werden sollen, was bereits erledigt wurde.
Also gebe ich die Firma C im Formular dann unter Punkt G an und vollstrecke Vergleichsbetrag aus dem Urteil B gegen C für unseren Mandant? Und muss ich warten weil die Ratenzahlung soll dort erst ab Juli beginnen?
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Wenn Du bereits einen PfÜB "beantragt" hast, musst du einen neuen PfÜB über den "neuen Anspruch", beantragen. Mit anderen Worten: "Neue Runde, neues Glück..."
Eine 2. vollstreckbare Ausfertigung brauchst du dafür nicht, da die Voraussetzungen, so wie du den Sachverhalt geschildert hast, zzt. nicht vorliegen. Du kannst alternativ den PfÜB bereits beantragen, sofern es sich um das selbe Vollstreckungsgericht handelt, schreibst du in deinem Begleitschreiben oben groß drauf: der Vollstreckungstitel liegt dem Gericht bereits zu dem Az.: XXX, vor.
Eine 2. vollstreckbare Ausfertigung brauchst du dafür nicht, da die Voraussetzungen, so wie du den Sachverhalt geschildert hast, zzt. nicht vorliegen. Du kannst alternativ den PfÜB bereits beantragen, sofern es sich um das selbe Vollstreckungsgericht handelt, schreibst du in deinem Begleitschreiben oben groß drauf: der Vollstreckungstitel liegt dem Gericht bereits zu dem Az.: XXX, vor.
Gruß
Oli
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Also ein weiterer PfüB, sodass die Firma C die Raten an uns statt an B zahlt bist der Vergleichsbetrag von uns in Höhe von 24.000 € + Kosten getilgt ist?
Die Kontopfändung lass ich aber bestehen? Könnte ja vorher erfolgreich sein
Grüße
Die Kontopfändung lass ich aber bestehen? Könnte ja vorher erfolgreich sein
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Genau so
Gruß
Oli
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