Zwangsvollstreckung gegen minderjährigen nach verlorenem Rechtsstreit

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nicoletta1993
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#1

16.05.2023, 13:47

Hallo,

ich habe hier einen Fall und komme nicht so wirklich weiter. Ein mindesjähriges Kind A hat vertreten durch seine Eltern B und C gegen unseren Mandanten geklagt und verloren. Nun wurden dem Kind A die Kosten auferlegt. KFB liegt vor und wurde dem Kind A vertreten durch seine Eltern B und C zugestellt.

Wie verhält es sich jetzt mit der Vollstreckung? Kann ich nur gegen das minderjährige Kind vollstrecken? Das Kind ist im Kindergartenalter und wird demnach kein Vermögen haben, was vollstreckt werden könnte. Muss ich jetzt warten bis das Kind volljährig ist bzw. sein eigenes Geld verdient? Habe ich irgendwie die Möglichkeit gegen die Eltern zu vollstrecken?

Danke schonmal für Eure Hilfe!
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paralegal6
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#2

16.05.2023, 20:20

Gegen die Eltern kannst du leider nichts machen. Ich würde sie nur mal anschreiben ob sie wirklich wollen, dass ihr Kind wenn es was verdient gleich Schulden haben soll, für die es nichts kann. Ansonsten müssen die Eltern die VAK für sie/ihn abgeben ob es evtl. Erbschaft hat oä
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TipsyJersey
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#3

26.05.2023, 09:21

Sollte ein Anschreiben nix bringen, würde ich Vermögensauskunft beantragen. Vielleicht hat das Kind ja schon ein Konto. Also mein Sohn hat quasi seit der Geburt ein Konto (bzw. kurz danach), wo immer die Geldgeschenke der Verwandschaft eingezahlt werden von uns ...
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