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Re: "Mit einer Zahlungsvereinbarung bin ich nicht einverstanden" um Gerichtsvollzieherkosten zu sparen?

Verfasst: 14.05.2023, 16:58
von mistral
Oliverreinhardt2 hat geschrieben:
14.05.2023, 16:50
Naja, die Frage ist: "Was genau möchte der Mdt.?"

Wenn ihr den Antrag auf VA-Abnahme stellt, habt ihr zwar den "Vermögensüberblick", aber dennoch noch kein Geld...
Ich empfehle Euch, den Schuldner mittels ZV-Androhung (ggf. mit Auflistung einzelner Maßnahmen: Haftbefehl, Kontopfändung, usw.), zur Zahlung aufzufordern. Kommt dieser dem nicht nach, so ist die ZV einzuleiten. Hier empfiehlt es sich (wenn euer Mdt. Kosten sparen möchte), den ZV-Auftrag auf die VA-Abnahme "zu beschränken".
Ja, das ist alles klar.

Den "Vermögensüberblick" brauchen wir nicht. Der bringt einem ja auch nichts, wenn der Schuldner nicht zahlt.

Nur war die Frage aber:

Also seid ihr alle der Meinung, dass es besser ist folgendes NICHT anzukreuzen?:

Modul F:
Keine Zahlungsvereinbarung
"Mit einer Zahlungsvereinbarung bin ich nicht einverstanden (§ 802b Absatz 2 Satz 1 ZPO)"

Re: "Mit einer Zahlungsvereinbarung bin ich nicht einverstanden" um Gerichtsvollzieherkosten zu sparen?

Verfasst: 14.05.2023, 18:04
von Oliverreinhardt2
mistral hat geschrieben:
14.05.2023, 16:58
Oliverreinhardt2 hat geschrieben:
14.05.2023, 16:50
Naja, die Frage ist: "Was genau möchte der Mdt.?"

Wenn ihr den Antrag auf VA-Abnahme stellt, habt ihr zwar den "Vermögensüberblick", aber dennoch noch kein Geld...
Ich empfehle Euch, den Schuldner mittels ZV-Androhung (ggf. mit Auflistung einzelner Maßnahmen: Haftbefehl, Kontopfändung, usw.), zur Zahlung aufzufordern. Kommt dieser dem nicht nach, so ist die ZV einzuleiten. Hier empfiehlt es sich (wenn euer Mdt. Kosten sparen möchte), den ZV-Auftrag auf die VA-Abnahme "zu beschränken".
Nur war die Frage aber:

Also seid ihr alle der Meinung, dass es besser ist folgendes NICHT anzukreuzen?:

Modul F:
Keine Zahlungsvereinbarung
"Mit einer Zahlungsvereinbarung bin ich nicht einverstanden (§ 802b Absatz 2 Satz 1 ZPO)"
Ja, wäre besser.

Re: "Mit einer Zahlungsvereinbarung bin ich nicht einverstanden" um Gerichtsvollzieherkosten zu sparen?

Verfasst: 15.05.2023, 09:58
von Anahid
Ich lass doch lieber die Raten über den GV einziehen, was in der Regel auch mehr Druck auf den Schuldner ausübt, als mich selbst mit dem Schuldner rumzuschlagen und darum schließe ich die Zahlungsvereinbarung grundsätzlich nicht aus, es sei denn, der Mandant wünscht das ausdrücklich.

Re: "Mit einer Zahlungsvereinbarung bin ich nicht einverstanden" um Gerichtsvollzieherkosten zu sparen?

Verfasst: 15.05.2023, 10:06
von Oliverreinhardt2
Ist halt immer die Frage, "was macht wie Sinn?!" Demzufolge kann man eben die Frage "Wäre es besser, es NICHT anzukreuzen?", nicht so pauschal beantworten....

Re: "Mit einer Zahlungsvereinbarung bin ich nicht einverstanden" um Gerichtsvollzieherkosten zu sparen?

Verfasst: 15.05.2023, 15:10
von paralegal6
Schliesse mich Anahid an. Warum GV beauftragen und ihn dann nicht seinen Job machen lassen? Wegen lächerlichen 8.80. Die Frage ist nun echt nicht schwierig zu beantworten. Wenn ich selber Raten einziehe, Stichwort Hebegebühr, spart er eh nix. Über den wahrscheinlicheren Fall dass kein Geld kommt brauche ich wohl nix sagen. Die Zeit die hier über das Kreuz diskutiert wird kostet Chef auch Lohnkosten >8.80 🙃

Re: "Mit einer Zahlungsvereinbarung bin ich nicht einverstanden" um Gerichtsvollzieherkosten zu sparen?

Verfasst: 16.05.2023, 06:24
von Soenny
Und selbst kleine Raten bringen dem Gläubiger doch mehr, als gar keine Zahlung.