"Mit einer Zahlungsvereinbarung bin ich nicht einverstanden" um Gerichtsvollzieherkosten zu sparen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
mistral

#11

14.05.2023, 16:58

Oliverreinhardt2 hat geschrieben:
14.05.2023, 16:50
Naja, die Frage ist: "Was genau möchte der Mdt.?"

Wenn ihr den Antrag auf VA-Abnahme stellt, habt ihr zwar den "Vermögensüberblick", aber dennoch noch kein Geld...
Ich empfehle Euch, den Schuldner mittels ZV-Androhung (ggf. mit Auflistung einzelner Maßnahmen: Haftbefehl, Kontopfändung, usw.), zur Zahlung aufzufordern. Kommt dieser dem nicht nach, so ist die ZV einzuleiten. Hier empfiehlt es sich (wenn euer Mdt. Kosten sparen möchte), den ZV-Auftrag auf die VA-Abnahme "zu beschränken".
Ja, das ist alles klar.

Den "Vermögensüberblick" brauchen wir nicht. Der bringt einem ja auch nichts, wenn der Schuldner nicht zahlt.

Nur war die Frage aber:

Also seid ihr alle der Meinung, dass es besser ist folgendes NICHT anzukreuzen?:

Modul F:
Keine Zahlungsvereinbarung
"Mit einer Zahlungsvereinbarung bin ich nicht einverstanden (§ 802b Absatz 2 Satz 1 ZPO)"
Oliverreinhardt2
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#12

14.05.2023, 18:04

mistral hat geschrieben:
14.05.2023, 16:58
Oliverreinhardt2 hat geschrieben:
14.05.2023, 16:50
Naja, die Frage ist: "Was genau möchte der Mdt.?"

Wenn ihr den Antrag auf VA-Abnahme stellt, habt ihr zwar den "Vermögensüberblick", aber dennoch noch kein Geld...
Ich empfehle Euch, den Schuldner mittels ZV-Androhung (ggf. mit Auflistung einzelner Maßnahmen: Haftbefehl, Kontopfändung, usw.), zur Zahlung aufzufordern. Kommt dieser dem nicht nach, so ist die ZV einzuleiten. Hier empfiehlt es sich (wenn euer Mdt. Kosten sparen möchte), den ZV-Auftrag auf die VA-Abnahme "zu beschränken".
Nur war die Frage aber:

Also seid ihr alle der Meinung, dass es besser ist folgendes NICHT anzukreuzen?:

Modul F:
Keine Zahlungsvereinbarung
"Mit einer Zahlungsvereinbarung bin ich nicht einverstanden (§ 802b Absatz 2 Satz 1 ZPO)"
Ja, wäre besser.
Gruß
Oli
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ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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#13

15.05.2023, 09:58

Ich lass doch lieber die Raten über den GV einziehen, was in der Regel auch mehr Druck auf den Schuldner ausübt, als mich selbst mit dem Schuldner rumzuschlagen und darum schließe ich die Zahlungsvereinbarung grundsätzlich nicht aus, es sei denn, der Mandant wünscht das ausdrücklich.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#14

15.05.2023, 10:06

Ist halt immer die Frage, "was macht wie Sinn?!" Demzufolge kann man eben die Frage "Wäre es besser, es NICHT anzukreuzen?", nicht so pauschal beantworten....
Gruß
Oli
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#15

15.05.2023, 15:10

Schliesse mich Anahid an. Warum GV beauftragen und ihn dann nicht seinen Job machen lassen? Wegen lächerlichen 8.80. Die Frage ist nun echt nicht schwierig zu beantworten. Wenn ich selber Raten einziehe, Stichwort Hebegebühr, spart er eh nix. Über den wahrscheinlicheren Fall dass kein Geld kommt brauche ich wohl nix sagen. Die Zeit die hier über das Kreuz diskutiert wird kostet Chef auch Lohnkosten >8.80 🙃
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#16

16.05.2023, 06:24

Und selbst kleine Raten bringen dem Gläubiger doch mehr, als gar keine Zahlung.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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