Hallo Alle,
wir haben in einer Angelegenheit folgende Konstellation.
Wir haben einen KFB vorliegen und bekommen einen Betrag erstattet - Gegner (Behörde) zahlt nicht.
Wir versenden Aufforderungsschreiben über den Betrag des KFB zzgl 0,3 Verfahrensgebühr 3309 - Gegner zahlt immer noch nicht.
Wir leiten gerichtliches Vollstreckungsverfahren ein mit dem Antrag, ein Zwangsgeld gegen den Gegner festzusetzen - Gegner zahlt den Betrag des KFB zzgl 0,3 Verfahrensgebühr 3309.
Ich weiß nicht, ob ich das gerichtliche Verfahren noch abrechnen kann, oder ob durch die gezahlte Verfahrensgebühr alles abgedeckt ist.
Wenn ja, dann dürfte nochmal eine 0,3 VG 3309 angefallen sein?
Abrechnung Vollstreckungssache
- paralegal6
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Aufforderungsschreiben geht in der ZV Gebühr auf oder was meinst du
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- Forenfachkraft
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Ich meine, ich habe ja schon das Geld für das Aufforderungsschreiben bekommen, allerdings erst im gerichtlichen Verfahren. Kann dann das gerichtliche Verfahren noch eine erneute 3309-Gebühr auslösen?
- Adora Belle
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Die erste 3309 wird auf die zweite 3309 angerechnet. Zwar löst der Vollstreckungsauftrag die zweite Gebühr aus, aber durch die volle Anrechnung erhaltet Ihr sie eben insgesamt nur einmal.