ZV-Auftrag: Darf man auch noch das alte Formular benutzen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mistral

#1

02.05.2023, 15:51

Moin,

es gibt ja inzwischen ein neues Formular "Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher"
hier:
https://www.bmj.de/DE/Themen/FinanzenUn ... ckung.html


Was passiert, wenn man trotzdem noch das alte Formular benutzt? Ist das erlaubt?
mistral

#2

02.05.2023, 15:57

Ah OK.
Ich sehe gerade, dass die alten Formulare noch bis zum 30.11.2023 benutzt werden dürfen, richtig?

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemit ... ckung.html
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Anahid
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#3

02.05.2023, 16:59

Jepp, steht ja da.
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#4

02.05.2023, 17:08

Wenn du dir nicht sicher bist, dann nimm sicherheitshalber das neue Formular. Somit bist du aufjedenfall auf der sicheren Seite.
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