Moin,
es gibt ja inzwischen ein neues Formular "Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher"
hier:
https://www.bmj.de/DE/Themen/FinanzenUn ... ckung.html
Was passiert, wenn man trotzdem noch das alte Formular benutzt? Ist das erlaubt?
ZV-Auftrag: Darf man auch noch das alte Formular benutzen?
Ah OK.
Ich sehe gerade, dass die alten Formulare noch bis zum 30.11.2023 benutzt werden dürfen, richtig?
https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemit ... ckung.html
Ich sehe gerade, dass die alten Formulare noch bis zum 30.11.2023 benutzt werden dürfen, richtig?
https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemit ... ckung.html
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Wenn du dir nicht sicher bist, dann nimm sicherheitshalber das neue Formular. Somit bist du aufjedenfall auf der sicheren Seite.