Bereits abgegebene Vermögensauskunft über GVZ einholen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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jxw
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#1

02.05.2023, 11:13

Hallöchen,

ich stehe etwas auf dem Schlauch. Ich bin seit einem Jahr ausgelernt und stoße zum 1. Mal auf diesen Fall. Ich hab leider keine Kollegin mehr in der Advokatur, die mir da helfen könnte.

Ich habe damals von meiner Ausbilderin folgenden ZV-Ablauf übernommen: Titel liegt vor, dann Einsicht ins Vollstreckungsportal. Wenn ZV sinnvoll wäre, dann ZV-Auftrag mit Antrag auf Einholung der VA. AUCH wenn ich aus dem Vollstreckungsportal entnehmen kann, dass VA innerhalb der letzten 2 Jahre abgegeben wurde. Jetzt hab ich diesen Vorgang zum 1. Mal hinterfragt, denn meine Frage lautet: Kann ich den GVZ auch ohne den ZV-Auftrag (da entstehen ja Gebühren für den Mandanten) anschreiben, mich auf das Aktenzeichen dass im Vollstreckungsportal hinterlegt ist beziehen und um Übersendung einer Abschrift der VA bitten? Ich will ja erstmal nur die Abschrift, den ZV-Auftrag brauch ich dann doch nicht. Nur wenn ich dann aus der Vermögensauskunft weiter vollstrecken möchte, zb PfüB weil Gehaltspfändung möglich ist.

Ich danke schon einmal :)
Feldhamster
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#2

03.05.2023, 07:55

Soweit ich mich erinnere, ist das nicht möglich. Übersendung der VA nur mit Auftrag auf Abnahme der VA...
Oliverreinhardt2
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#3

03.05.2023, 08:39

Guten Morgen,

hilft dir das hier , weiter?

Bezüglich der Gebühren fällt hierfür die VV 3309, an.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
jxw
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#4

08.05.2023, 10:36

Danke für die Hilfe!
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