Drittauskünfte einholen ohne Vermögensauskunft wenn man Nachweis hat, dass Schuldner Vermögensauskunft abgegeben hat?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mistral

#1

01.05.2023, 01:42

Ist es möglich direkt die Drittauskünfte (Kontodaten und Arbeitgeber) des Schuldners einzuholen, wenn man dem Gerichtsvollzieher einen Ausdruck von Creditreform vorlegen kann, wo drinsteht, dass der Schuldner die Vermögensauskunft bereits innerhalb der letzten 2 Jahre abgegeben hat?
Dann braucht man nicht erneut die Abgabe der Vermögensauskunft zu beantragen. Das würde Kosten sparen.

In unserem Fall könnten wir zwar keinen Ausdruck von Creditreform vorlegen, aber einen Ausdruck von Supercheck Bonität:
https://www.supercheck-bonitaet.de/

Es macht ja keinen Sinn, die Abgabe der Vermögensauskunft zu beantragen wenn dort steht, dass er die Vermögensauskunft bereits abgegeben hat. Kann man dann direkt die Drittauskünfte einholen?
Oliverreinhardt2
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#2

01.05.2023, 10:24

Hallo,

die Voraussetzungen für die Einholung von Drittauskünften ist ganz klar in § 802 l ZPO, geregelt.
Dieser Beitrag, dürfte für dich auch hilfreich sein.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
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