Schuldner fordert verjährte Zinsen zurück

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
mistral

#1

28.04.2023, 21:46

Wir haben noch einen Fall, wo wir eine Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner betrieben haben, in welcher auch verjährte Zinsen mit enthalten waren.
Der Schuldner hat also auch die verjährten Zinsen bezahlt.
Nachdem er bezahlt hat, möchte er die verjährten Zinsen wieder zurück haben.

Ich verweise auf folgenden Text:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... stet%20hat.

Ist es so, dass solche verjährten Zinsen, die in einer Zwangsvollstreckung eingetrieben wurden, vom Schulder zurück verlangt werden können?
Weil, wenn man sich diesen Link durchliest, dann wird darin ja angedeutet, dass es sich bei einer Zwangsvollstreckungn nicht um eine freiwillige Zahlung handelt, die vom Schuldner zurück verlangt werden kann?

Oder gilt dies alles nur, wenn der Schuldner die verjährten Zinsen "unter Vorbehalt" gezahlt hat?
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#2

29.04.2023, 11:06

viewtopic.php?f=41&t=96068&sid=90204a04 ... a&start=10 8) hat sich seit deiner Frage aus August leider nichts geändert
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mistral

#3

29.04.2023, 12:36

Danke, aber diese Frage wurde in dem anderen Thread doch gar nicht besprochen
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#4

02.05.2023, 10:33

Ich bin durchaus der Meinung, dass der Schuldner das zurückfordern kann, da die Zahlung nicht freiwillig erfolgt ist, sondern im Zusammenhang mit einer Zwangsvollstreckung steht. Ich würde das mit dem Mandanten absprechen, ob er wegen der Zinsen tatsächlich eine Klage riskieren will. Dass er diese gewinnt, sehe ich nicht so ohne Weiteres.
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#5

02.05.2023, 13:12

klar kann er das, ergibt sich aus #8 aus dem von mir zitierten Betitrag "Wie wärs, den Mandanten über das Risiko aufzuklären und ihm die Entscheidung zu überlassen?" und der Frage
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#6

02.05.2023, 15:20

Viel bedenklicher finde ich auch, dass dieses Thema "verjährte Zinsen" bei mistral immer und immer wieder aufploppt, anstatt vor der Vollstreckung mal abzuklären, was vollstreckt werden soll.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
mistral

#7

02.05.2023, 16:23

Eigentlich war es doch immer so, dass wenn der Schulder vergisst die Einrede der Verjährung zu erheben und die verjährten Zinsen bezahlt, dass er dann nichts mehr zurückverlangen kann.

Mich wundert nur, dass das jetzt plötzlich anders sein soll !
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#8

02.05.2023, 16:51

Nein, dass war eigentlich nicht immer so. Bei einer freiwilligen Zahlung ja, aber nicht bei einer Zahlung aufgrund von Zwangsvollstreckung. Das kann man dann wohl kaum freiwillig nennen. :pfeif
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Kennt alle Akten auswendig
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#9

03.05.2023, 07:47

mistral hat geschrieben:
02.05.2023, 16:23
Eigentlich war es doch immer so, dass wenn der Schulder vergisst die Einrede der Verjährung zu erheben und die verjährten Zinsen bezahlt, dass er dann nichts mehr zurückverlangen kann.
Ich hatte schon im oben verlinkten Thread darauf hingewiesen, dass die Einrede der Verjährung im Zwangsvollstreckungsverfahren unbeachtlich ist.
Der Schuldner kann sich der Vollstreckung mit der Vollstreckungsgegenklage erwehren.

Ich denke daher, dass der Schuldner die verjährten Zinsen, die im zwangsweise abgenommenen wurden, zurückverlangen kann.
mistral

#10

03.05.2023, 09:56

... hat geschrieben:
03.05.2023, 07:47
mistral hat geschrieben:
02.05.2023, 16:23
Eigentlich war es doch immer so, dass wenn der Schulder vergisst die Einrede der Verjährung zu erheben und die verjährten Zinsen bezahlt, dass er dann nichts mehr zurückverlangen kann.
Ich hatte schon im oben verlinkten Thread darauf hingewiesen, dass die Einrede der Verjährung im Zwangsvollstreckungsverfahren unbeachtlich ist.
Der Schuldner kann sich der Vollstreckung mit der Vollstreckungsgegenklage erwehren.

Ich denke daher, dass der Schuldner die verjährten Zinsen, die im zwangsweise abgenommenen wurden, zurückverlangen kann.
Aber das stimmt doch nicht.

Wenn der Schuldner die verjährten Zinsen im Rahmen der Zwangsvollstreckung bezahlt hat und die Zwangsvollstreckung vorbei ist, dann kann der Schuldner keine Vollstreckungsgegenklage mehr erheben, weil die Zwangsvollstreckung ja vorbei ist.
Der Schuldner hätte während der Zwangsvollstreckung die Vollstreckungsgegenklage erheben müssen. Danach ist es zu spät.

Die Frage war, ob der Schuldner nach der Zwangsvollstreckung die verjährten Zinsen noch zurückverlangen kann?

Weiß das jemand?
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