Schuldner fordert verjährte Zinsen zurück

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2883
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#11

03.05.2023, 10:12

Ungerechtfertigte Bereicherung zB
Bild
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#12

03.05.2023, 13:08

mistral hat geschrieben:
03.05.2023, 09:56
Der Schuldner hätte während der Zwangsvollstreckung die Vollstreckungsgegenklage erheben müssen. Danach ist es zu spät.
Ein spannendes Thema, ich hab auch ne Meinung dazu. :lol:

Ja, es mag zu spät sein für die Vollstreckungsgegenklage. Aber es ist nicht zu spät, die euch gegenüber geltend gemachte Forderung gerichtlich durchzusetzen. Dann wird in einem normalen Verfahren darum gestritten, wie das nun mit der Verjährung ist oder war (insbesondere mit Blick auf den Einwurf von paralegal6). Finde ich riskant - also würde ich auf eine solche Forderung schon reagieren und versuchen, zu einer Einigung zu kommen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
mistral

#13

04.05.2023, 21:00

paralegal6 hat geschrieben:
03.05.2023, 10:12
Ungerechtfertigte Bereicherung zB
Aber das ist doch Quatsch.

Schau mal hier:
https://www.pvs-reiss.de/magazin/verjae ... ben%20wird.

"Praxistipp 2
Der Schuldner einer verjährten Forderung muss sich vor dem Bezahlen auf die Einrede der Verjährung berufen. Nach Eintritt der Verjährung geleistete Zahlungen können nicht zurückgefordert werden, auch wenn nachträglich noch die Einrede der Verjährung erhoben wird."

Das klingt doch alles sehr danach, dass der Schuldner die bezahlten verjährten Zinsen nicht zurückverlangen kann !?
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2883
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#14

05.05.2023, 10:15

wie oben schon von allen Vorrednern beschrieben ist "bezahlen" eine freiwillige Aktion. Verwirkung wäre auch eine weitere Option. Du suchst hier anscheinend einfach eine Ausrede weil euer Büro versäumt hat hemmende Maßnahmen zu ergreifen. Wenn du eh keine anderen Meinungen hören willst und diese als Quatsch betitelst brauchst du auch nicht turnusmäßig fast identische Fragen einstellen, dann mach doch gleich wie du denkst, entscheiden muss das eh der Chef, ich bin hier jetzt raus.
Bild
Antworten