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Pfüb mehrere IBAN-Nummern

Verfasst: 28.04.2023, 07:52
von RajaMaja
Hallo zusammen,

ich habe in Erfahrung gebracht, dass der Schuldner bei einer Bank mehrere Konten hat. Muss ich alle Iban-Nummern im Pfüb angeben, oder vielleicht gar keine? Ich habe im Internet Antworten von 2007 etc. erhalten. Da sich im ZV-Recht ja vieles ändert, wollte ich mal nach euren Erfahrungen fragen.

Liebe Grüße

Re: Pfüb mehrere IBAN-Nummern

Verfasst: 28.04.2023, 08:05
von HaseHase2345
Guten Morgen,

eigentlich musst du gar keine IBAN angeben. Du pfändest ja alle Konten vom Schuldner.

LG

Re: Pfüb mehrere IBAN-Nummern

Verfasst: 28.04.2023, 09:11
von Oliverreinhardt2
Guten Morgen,

die Angabe von IBAN-Nummern, ist n. stRsp. nicht vorgeschrieben.
--> Siehe auch Stöber / Forderungspfändung.

Schönes Wochenende!

Re: Pfüb mehrere IBAN-Nummern

Verfasst: 28.04.2023, 10:07
von RajaMaja
Super, vielen Dank für eure Antworten. Wünsche allen ebenfalls ein schönes Wochenende :)