Hallo zusammen,
ich habe in Erfahrung gebracht, dass der Schuldner bei einer Bank mehrere Konten hat. Muss ich alle Iban-Nummern im Pfüb angeben, oder vielleicht gar keine? Ich habe im Internet Antworten von 2007 etc. erhalten. Da sich im ZV-Recht ja vieles ändert, wollte ich mal nach euren Erfahrungen fragen.
Liebe Grüße
Pfüb mehrere IBAN-Nummern
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Guten Morgen,
eigentlich musst du gar keine IBAN angeben. Du pfändest ja alle Konten vom Schuldner.
LG
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Guten Morgen,
die Angabe von IBAN-Nummern, ist n. stRsp. nicht vorgeschrieben.
--> Siehe auch Stöber / Forderungspfändung.
Schönes Wochenende!
die Angabe von IBAN-Nummern, ist n. stRsp. nicht vorgeschrieben.
--> Siehe auch Stöber / Forderungspfändung.
Schönes Wochenende!
Gruß
Oli
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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