Pfüb mehrere IBAN-Nummern

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RajaMaja
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#1

28.04.2023, 07:52

Hallo zusammen,

ich habe in Erfahrung gebracht, dass der Schuldner bei einer Bank mehrere Konten hat. Muss ich alle Iban-Nummern im Pfüb angeben, oder vielleicht gar keine? Ich habe im Internet Antworten von 2007 etc. erhalten. Da sich im ZV-Recht ja vieles ändert, wollte ich mal nach euren Erfahrungen fragen.

Liebe Grüße
HaseHase2345
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#2

28.04.2023, 08:05

Guten Morgen,

eigentlich musst du gar keine IBAN angeben. Du pfändest ja alle Konten vom Schuldner.

LG
Oliverreinhardt2
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#3

28.04.2023, 09:11

Guten Morgen,

die Angabe von IBAN-Nummern, ist n. stRsp. nicht vorgeschrieben.
--> Siehe auch Stöber / Forderungspfändung.

Schönes Wochenende!
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
RajaMaja
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#4

28.04.2023, 10:07

Super, vielen Dank für eure Antworten. Wünsche allen ebenfalls ein schönes Wochenende :)
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