Kann GVZ selbst entscheiden, ob er Ratenzahlung gewährt?
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Moin, klingt tatsächlich etwas seltsam.
Für gewöhnlich reicht beim GV die anwaltliche Versicherung der Vollmacht einschließlich Geldempfangsvollmacht. Hab ich in jedem Auftrag mit drin und musste bisher nie das Dokument nachreichen.
Also versichere die Vollmacht, schick ihm Titel und Forderungskonto (mit der Einigungsgebühr) und dann ist Ruhe. Solange die Schuldnerin Raten zahlt, ruht der ZV-AUftrag beim GV - und lebt direkt wieder auf, wenn eine Rate ausbleibt.
Für gewöhnlich reicht beim GV die anwaltliche Versicherung der Vollmacht einschließlich Geldempfangsvollmacht. Hab ich in jedem Auftrag mit drin und musste bisher nie das Dokument nachreichen.
Also versichere die Vollmacht, schick ihm Titel und Forderungskonto (mit der Einigungsgebühr) und dann ist Ruhe. Solange die Schuldnerin Raten zahlt, ruht der ZV-AUftrag beim GV - und lebt direkt wieder auf, wenn eine Rate ausbleibt.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Ich versteh ehrlich gesagt nicht, wo das Problem ist. Wenn Du doch eh den Titel schicken musst, dann schick die Vollmacht doch direkt mit. Die sollte Euch ja hoffentlich vorliegen. Im Übrigen - wie schon in einem anderen Thread - die Versicherung reicht eben nicht aus. Die Vollmacht ist auf Verlangen vorzulegen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.