Liebe Alle,
ich bräuchte da mal Euer Schwarmwissen:
Wir haben einen VB in der Hand. Der Schuldner hat einen Firmennamen: Diedel Dumtechnik, Inhaber Hein Fiedel eingetragener Kaufmann (natürlich ausgedacht ). Wir haben nun genau mit diesen Schuldnerdaten einen PFÜB beantragt und bekommen (nach 2 Monaten) die Mitteilung:
"Ihrem Antrag kann nicht stattgegeben werden, da die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts blabla fraglich ist. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand der Schuldnerin (§§ 828 Abs. 2, 802, 12 ff. ZPO). Schuldner laut Titel ist die Privatperson Hein Fiedel. Es wird daher um Überprüfung und Nachweis gebeten, dass es sich bei der im Antrag angegeben Anschrift tatsächlich um die Wohnanschrift des Schuldners handelt. Diesseits wird vermutet, dass es sich vielmehr um die Büroanschrift handelt, welche jedoch keine örtliche Zuständigkeit begründet. Sie erhalten hiermit Gelegenheit ggf. einen Antrag auf Abgabe an das (von Ihnen zu benennende!) zuständige Amtsgericht zu stellen oder Ihren Antrag zurückzunehmen."
Ich bin ehrlich gesagt total überfragt und hoffe, dass mir hier jemand irgendwie Hilfestellung geben kann (meine Anwältin hat leider auch keine Ahnung)
und liebe Grüße
Melanie
PFÜB gegen eingetragenen Kaufmann
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Hallo,
örtlich zuständig ist das Gericht, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand, § 828 II ZPO, also seinen Wohnsitz hat, § 13 ZPO, §§ 7 - 11 BGB, hat. Nur bei einem sog. Doppelwohnsitz hat der Gläubiger die Wahl, §§ 13, 35 ZPO.
Ich empfehle Euch eine EMA einzuholen um so die Anschrift des Schuldners darzulegen.
örtlich zuständig ist das Gericht, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand, § 828 II ZPO, also seinen Wohnsitz hat, § 13 ZPO, §§ 7 - 11 BGB, hat. Nur bei einem sog. Doppelwohnsitz hat der Gläubiger die Wahl, §§ 13, 35 ZPO.
Ich empfehle Euch eine EMA einzuholen um so die Anschrift des Schuldners darzulegen.
Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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- paralegal6
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Echt jetzt Oli?
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Ich hole mal noch den Beitrag von paralegal6 hier rüber, damit ich den Doppelpost löschen kann.
paralegal6 hat geschrieben: ↑21.04.2023, 14:52wie ist der eK denn im Register eingetragen? Es kann ja auch gut sein, dass Privat- und Geschäftsanschrift identisch sind. Ein eK haftet bei Schulden ja auch mit dem Privatvermögen. Oder wohnt und arbeitet er in 2 verschiedenen Gerichtsbezirken. Ist mMn aber egal wo du vollstreckst
https://www.existenzgruender.de/SharedD ... ecken.html
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Moin an alle,
vielen Dank schon mal für Eure Antworten. Ich verstehe allerdings trotzdem nicht, warum ich nicht bei der Firmenanschrift vollstrecken kann! Die ganzen vorläufigen Zahlungsverbote, die wir bereits verschickt haben, wurden ohne Probleme zugestellt. Ich habe nirgends stehen, dass es sich um eine Privatperson handelt.
@paralegal6: In welchem Register kann ich denn nach denen suchen? Ist es das ganz normale Handelsregister?
Wie Ihr merkt, ich bin ZV-mäßig überhaupt nicht auf der Höhe, da ich es sehr sehr selten habe
@Oli: EMA wollen wir auch machen
Nochmal danke an Alle!
vielen Dank schon mal für Eure Antworten. Ich verstehe allerdings trotzdem nicht, warum ich nicht bei der Firmenanschrift vollstrecken kann! Die ganzen vorläufigen Zahlungsverbote, die wir bereits verschickt haben, wurden ohne Probleme zugestellt. Ich habe nirgends stehen, dass es sich um eine Privatperson handelt.
@paralegal6: In welchem Register kann ich denn nach denen suchen? Ist es das ganz normale Handelsregister?
Wie Ihr merkt, ich bin ZV-mäßig überhaupt nicht auf der Höhe, da ich es sehr sehr selten habe
@Oli: EMA wollen wir auch machen
Nochmal danke an Alle!