Eigentümergrundschuld bzw. verschleierte Eigentümergrundschuld pfänden
Verfasst: 20.04.2023, 10:44
Hallo zusammen
Ich habe hier einen Schuldner, der Miteigentümer zu 1/2 eines Hauses ist.
Das Grundbuch ist belastet mit einer brieflosen Grundschuld, einer Sicherungshypothek und an 3. Rangstelle mit meiner Sicherungshypothek.
Ich habe dann mit einem PfÜB die Rückgewährsansprüche gepfändet sowie die durch Abtretung oder Verzicht entstehende Eigentümergrundschuld usw.
Nun teilt der DS mit, dass das Darlehen erloschen ist und die Geschäftsbeziehungen beendet und dieses bereits seit 2020.
Da die GS (brieflos) aber noch für den DS im Grundbuch steht, ist diese doch jetzt eine verschleierte Eigentümergrundschuld geworden, oder nicht?
Ich habe jetzt so viel gelesen, was ich nun machen kann, dass ich mittlerweile total verunsichert bin, was richtig ist oder nicht.
Meiner Meinung nach muss ich, um diese verschleierte Eigentümergrundschuld zu pfänden, erst einmal die Herausgabe der Löschungsbewilligung vollstrecken, da ich diese Urkunde im Original benötige um dann damit die Eigentümergrundschuld zu pfänden.
Habe ich das richtig verstanden? Ich bin mir leider total unsicher.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
VG und schon mal im Voraus.
Ich habe hier einen Schuldner, der Miteigentümer zu 1/2 eines Hauses ist.
Das Grundbuch ist belastet mit einer brieflosen Grundschuld, einer Sicherungshypothek und an 3. Rangstelle mit meiner Sicherungshypothek.
Ich habe dann mit einem PfÜB die Rückgewährsansprüche gepfändet sowie die durch Abtretung oder Verzicht entstehende Eigentümergrundschuld usw.
Nun teilt der DS mit, dass das Darlehen erloschen ist und die Geschäftsbeziehungen beendet und dieses bereits seit 2020.
Da die GS (brieflos) aber noch für den DS im Grundbuch steht, ist diese doch jetzt eine verschleierte Eigentümergrundschuld geworden, oder nicht?
Ich habe jetzt so viel gelesen, was ich nun machen kann, dass ich mittlerweile total verunsichert bin, was richtig ist oder nicht.
Meiner Meinung nach muss ich, um diese verschleierte Eigentümergrundschuld zu pfänden, erst einmal die Herausgabe der Löschungsbewilligung vollstrecken, da ich diese Urkunde im Original benötige um dann damit die Eigentümergrundschuld zu pfänden.
Habe ich das richtig verstanden? Ich bin mir leider total unsicher.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
VG und schon mal im Voraus.