Eigentümergrundschuld bzw. verschleierte Eigentümergrundschuld pfänden

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tannipi
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#1

20.04.2023, 10:44

Hallo zusammen :wink1

Ich habe hier einen Schuldner, der Miteigentümer zu 1/2 eines Hauses ist.
Das Grundbuch ist belastet mit einer brieflosen Grundschuld, einer Sicherungshypothek und an 3. Rangstelle mit meiner Sicherungshypothek.

Ich habe dann mit einem PfÜB die Rückgewährsansprüche gepfändet sowie die durch Abtretung oder Verzicht entstehende Eigentümergrundschuld usw.

Nun teilt der DS mit, dass das Darlehen erloschen ist und die Geschäftsbeziehungen beendet und dieses bereits seit 2020.

Da die GS (brieflos) aber noch für den DS im Grundbuch steht, ist diese doch jetzt eine verschleierte Eigentümergrundschuld geworden, oder nicht? :nachdenk

Ich habe jetzt so viel gelesen, was ich nun machen kann, dass ich mittlerweile total verunsichert bin, was richtig ist oder nicht.

Meiner Meinung nach muss ich, um diese verschleierte Eigentümergrundschuld zu pfänden, erst einmal die Herausgabe der Löschungsbewilligung vollstrecken, da ich diese Urkunde im Original benötige um dann damit die Eigentümergrundschuld zu pfänden.

Habe ich das richtig verstanden? Ich bin mir leider total unsicher.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

VG und :thx schon mal im Voraus.
Geiselmann
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#2

20.04.2023, 20:38

Da stimmt was im Sachverhalt nicht.
Die Grundschuld ist unabhängig von der Forderung.
Durch Zahlung der Forderung entsteht noch keine Eigentümergrundschuld!
Erst wenn der Rückgewährsanspruch durch Verzicht oder Übertragung erfüllt wird entsteht eine Eigentümergrundschuld.
Lt. Sachverhalt wurde der Rückgewährsanspruch noch nicht erfüllt.

S.Geiselmann
tannipi
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#3

25.04.2023, 10:38

Vielen Dank für Deine Antwort. :thx

Leider reagiert der Drittschuldner nicht auf unser Schreiben, dass wir keine Geldforderungen, sondern den Rückgewährsanspruch gepfändet haben, er hält einfach an seiner Drittschuldnererklärung fest.

Dann bleibt mir ja hier erst einmal nur eine Drittschuldnerklage, oder?
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Anahid
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#4

25.04.2023, 11:34

Hast Du denn bei der Bank mal explizit um Auskunft gebeten, ob aufgrund der Zahlung hinsichtlich der Rückgewähransprüche der Verzicht oder die Übertragung seitens der Bank erklärt wurde?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
tannipi
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#5

25.04.2023, 18:22

Hallo Anahid,

ich habe nach Eingang der DS Erklärung geschrieben, dass wir nicht die Forderung, sondern den Rückgewährsanspruch pfänden und auf den PfÜb verwiesen.
Die Antwort war dieselbe, wie oben geschrieben.
Ich versuche es jetzt nochmal, dass ich explizit um Auskunft bitte, ob Verzicht oder Übertragung erklärt wurde.
Vielen Dank.
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