Anzahl Vollstreckungsversuche Gerichtsvollzieher
Verfasst: 14.04.2023, 10:36
Hallo ,
ich haben einen Vollstreckungsauftrag erteilt nach § 802a Abs.2 Satz 1 Nr. 4 ZPO. Der Gerichtsvollzieher hat den Schuldner einen Termin geschickt und war wohl dann 1 Mal vor Ort, bevor er die Sache abgeschlossen hat. Er hat nicht einmal die Uhrzeit angegeben, zu der er vor Ort war. Gibt es eine Regelung, wie oft ein GVZ den Schuldner aufsuchen muss, bevor er abschließt? Wo kann ich das nachlesen?
Leider kann ich hierzu gar nichts finden.
Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
Gruß und ein schönes Wochenende
ich haben einen Vollstreckungsauftrag erteilt nach § 802a Abs.2 Satz 1 Nr. 4 ZPO. Der Gerichtsvollzieher hat den Schuldner einen Termin geschickt und war wohl dann 1 Mal vor Ort, bevor er die Sache abgeschlossen hat. Er hat nicht einmal die Uhrzeit angegeben, zu der er vor Ort war. Gibt es eine Regelung, wie oft ein GVZ den Schuldner aufsuchen muss, bevor er abschließt? Wo kann ich das nachlesen?
Leider kann ich hierzu gar nichts finden.
Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
Gruß und ein schönes Wochenende