Kaufvertrag Pferd, KP nicht gezahlt, kein Eigentumsübergang-wie pfänden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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icerose
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#1

06.04.2023, 11:40

Hallo zusammen,

da mein Hirn offenbar schon in der Osterpause ist, bitte ich euch um Hinweise.

Parteien schließen einen Kaufvertrag über ein Pferd, Kaufpreis (KP) xxx € und Eigentumsübergang erst nach vollständiger Zahlung des KP.
KP ist nicht gezahlt (nicht mal ein Teil). Habe einen VB über die Forderung erwirkt.

Nun soll ich vollstrecken. Im Prinzip kein Problem, aber das Pferd steht beim Käufer (=Schuldner) und die Gläubigerin will es auch nicht zurück - sondern das Geld.

Ich denke eigentlich an die klassische ZV (Sachpfändung, ggf. Kassen/Taschenpfändung, Vermögensauskunft, Drittauskünfte). Kann das Pferd weggenommen werden? Lasse ich mich von dem Pferd irritieren?

Danke euch schon mal.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Coco Lores
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#2

06.04.2023, 12:25

Hallo Icerose,

ich würde jetzt auch erstmal ganz normal vollstrecken. Die Gläubigerin will das Pferd ja offensichtlich nicht zurück, da macht die Wegnahme ja erstmal keinen Sinn. Und der VB ist ja über die Kaufpreisforderung erwirkt. Vielleicht kannst du im ZV-Auftrag noch den Hinweis reinschreiben, dass der Kaufpreis nicht rückabgewickelt werden soll.
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paralegal6
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#3

06.04.2023, 12:38

@ coco : der Kaufvertrag ;)
Entweder lässt du die Sachpfändung komplett weg oder schreibst explizit, dass er zwar Sachen pfänden kann aber nicht das Pferd (ist ja eh keine Sache)
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Crydea
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#4

06.04.2023, 12:54

Huhu,

da die Gläubigerin das Pferd nicht zurück haben will, gehe ich davon aus, dass es kein wertvolles Tier (im Hinblick auf den KP) ist. Im Normalfall würde der GV auch erstmal anfragen, ob das Pferd gepfändet werden soll, da die Pfändung eines Pferdes auch mit nicht gerade unerheblichen Kosten verbunden ist, für die der Gläubiger auch erstmal Vorschuss leisten müsste. Hier kommt es halt wirklich darauf an, um was für ein Pferd es sich denn gehandelt hat und über welchen KP wir sprechen. Wenn es hier ein "in die Jahre gekommenes" Reitpferd ist, das für circa 2.000 - 4.000 € den Besitzer gewechselt hat, dann ist es klar, dass die Gläubigerin das nicht unbedingt zurückhaben möchte. Aber im Prinzip wäre es ja dann so, dass das Pferd verkauft und "verwertet" also über den Gerichtsvollzieher erneut verkauft werden würde, außer man teilt mit, dass man sich um Unterbringung und "Verwertung" selbst kümmern würde.

Ich würde wohl eher einen normalen ZV-Auftrag machen und evtl. den Hinweis erteilen, dass das Pferd nicht gepfändet werden soll. Wobei ich da schon Bedenken habe, einen ZV Auftrag zu erteilen, jedoch die Pfändung eines "wertvollen Gegenstands", hier des Pferdes, von Anfang an auszuschließen.


Lg
Cry
Coco Lores
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#5

06.04.2023, 12:55

paralegal6 hat geschrieben:
06.04.2023, 12:38
@ coco : der Kaufvertrag ;)
Entweder lässt du die Sachpfändung komplett weg oder schreibst explizit, dass er zwar Sachen pfänden kann aber nicht das Pferd (ist ja eh keine Sache)
Ok jetzt steh ich auf dem Schlauch - Du willst mir damit irgendwas sagen, aber ich weiß nicht was :pfeif
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#6

06.04.2023, 12:58

@ coco: hi, nix wichtiges , du hast dich nur vertippt, einen Kaufpreis kann man nicht rückabwickeln, nur den Vertrag, das meintest du aber

@ cry: Ansonsten muss der Verkäufer das Pferd ja auch unterbringen und erstmal einen Vorschuss leisten, natürlich kann man die Pfändung unter diesen Gesichtspunkten ausschließen. Von 2000 € bleiben auch bei Verwertung ja noch Restkosten, die eh irgendwie beigetrieben werden müssen, zu einer kompletten Befriedigung kann die Verwertung des Pferdes ja nicht führen
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#7

06.04.2023, 13:23

paralegal6 hat geschrieben:
06.04.2023, 12:58
@ coco: hi, nix wichtiges , du hast dich nur vertippt, einen Kaufpreis kann man nicht rückabwickeln, nur den Vertrag, das meintest du aber

Ja ich hab es dann selbst gesehen und wollte meinen Beitrag löschen. Kam aber was dazwischen ;)
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#8

06.04.2023, 14:03

paralegal6 hat geschrieben:
06.04.2023, 12:58

@ cry: Ansonsten muss der Verkäufer das Pferd ja auch unterbringen und erstmal einen Vorschuss leisten, natürlich kann man die Pfändung unter diesen Gesichtspunkten ausschließen. Von 2000 € bleiben auch bei Verwertung ja noch Restkosten, die eh irgendwie beigetrieben werden müssen, zu einer kompletten Befriedigung kann die Verwertung des Pferdes ja nicht führen
Deswegen meinte ich ja, dass es da auch darauf ankommt, über welchen KP, also über welche Forderungshöhe, wir hier sprechen. Pferde können durchaus wertvoll sein, wovon ich aber aufgrund des Sachverhalts nicht unbedingt ausgehe
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#9

06.04.2023, 18:54

Grds ja aber ich werde ein Pferd doch nicht für einen Preis verkaufen, wenn es viel mehr wert ist. Du müsstest den KP + GK+Ra+ Gvz Kosten erhalten, wie ginge das denn bitte :roll:
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#10

11.04.2023, 09:24

Moin ihr Lieben und danke für eure Denkanstöße. Ihr hattet hoffentlich schöne Ostern, auch wenn ich den Hasen aufgegessen habe. :lol:

Ich werde wohl zuerst die "normale" ZV betreiben, ggf. auch erstmal VAK und Drittauskünfte einholen. Der KP betrug 8.500 €. Den Vertrag dazu kenne ich leider nicht (sonst wüsste ich vielleicht die Rasse oder andere Besonderheiten).
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