Kosten des GVZ
Verfasst: 31.03.2023, 11:05
Hallo ihr Lieben!
Wir haben in einer Sacher ZV betrieben. Die Akte haben wir schon lange zu den abzulegenden Akten gelegt, weil der Schuldner die Gesamtforderung (ca. 4.000 €) direkt an uns beglichen hat. Allerdings haben wir übersehen (oder vergessen) dem Gerichtsvollzieher mitzuteilen, dass der Schuldner die Forderung direkt an uns beglichen hat (nachdem wir die Vollstreckung des Haftbefehls zur Nachtzeit und Sonn - und Feiertagen beantragt haben...). Da der Gerichtsvollzieher dies nicht wusste hat er selbst über einen längeren Zeitraum immer wieder versucht den Schuldner zu erwischen, bis er eines Tages die Frau von dem Schuldner traf. Die Frau setzte ihren Mann dann wohl unter Druck die Zahlung über den Gerichtsvollzieher vorzunehmen. Nun rief der GVZ an und fragte nach einem aktuellen Forderungskonto. Erst da stellte sich heraus, dass wir ihm nicht Bescheid gegeben hatten.
Er hat uns jetzt noch ein bisschen Zeit gegeben um uns die Akte genauer anzuschauen und Rücksprache mit dem RA zu halten und wollte später noch einmal anrufen.
Jetzt meine Frage:
Dem Gerichtsvollzieher werden doch sicherlich Kosten angefallen sein, für seine Bemühungen den Schuldner zu treffen und zur Zahlung aufzufordern. Und da dies ja nur passiert ist, weil wir ihm nicht Bescheid gegeben haben, müssen wir denn dann die Kosten tragen?
Unser RA ist sich nämlich nicht sicher, wer die Pflicht hat, den GVZ zu informieren. Meine Kollegin und ich gehen davon aus, dass wir als Gläubigervertreter hier die Pflicht zur Mitteilung haben.
Unser RA warf aber auch in dem Raum, dass der Schuldner auch eine Mitteilungspflicht haben könnte.
Wer trägt denn jetzt die Kosten des GVZ? Gibt es da vielleicht Vorschriften?
Wir haben in einer Sacher ZV betrieben. Die Akte haben wir schon lange zu den abzulegenden Akten gelegt, weil der Schuldner die Gesamtforderung (ca. 4.000 €) direkt an uns beglichen hat. Allerdings haben wir übersehen (oder vergessen) dem Gerichtsvollzieher mitzuteilen, dass der Schuldner die Forderung direkt an uns beglichen hat (nachdem wir die Vollstreckung des Haftbefehls zur Nachtzeit und Sonn - und Feiertagen beantragt haben...). Da der Gerichtsvollzieher dies nicht wusste hat er selbst über einen längeren Zeitraum immer wieder versucht den Schuldner zu erwischen, bis er eines Tages die Frau von dem Schuldner traf. Die Frau setzte ihren Mann dann wohl unter Druck die Zahlung über den Gerichtsvollzieher vorzunehmen. Nun rief der GVZ an und fragte nach einem aktuellen Forderungskonto. Erst da stellte sich heraus, dass wir ihm nicht Bescheid gegeben hatten.
Er hat uns jetzt noch ein bisschen Zeit gegeben um uns die Akte genauer anzuschauen und Rücksprache mit dem RA zu halten und wollte später noch einmal anrufen.
Jetzt meine Frage:
Dem Gerichtsvollzieher werden doch sicherlich Kosten angefallen sein, für seine Bemühungen den Schuldner zu treffen und zur Zahlung aufzufordern. Und da dies ja nur passiert ist, weil wir ihm nicht Bescheid gegeben haben, müssen wir denn dann die Kosten tragen?
Unser RA ist sich nämlich nicht sicher, wer die Pflicht hat, den GVZ zu informieren. Meine Kollegin und ich gehen davon aus, dass wir als Gläubigervertreter hier die Pflicht zur Mitteilung haben.
Unser RA warf aber auch in dem Raum, dass der Schuldner auch eine Mitteilungspflicht haben könnte.
Wer trägt denn jetzt die Kosten des GVZ? Gibt es da vielleicht Vorschriften?