Kosten Zwangsversteigerung / PKH?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Muschel
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#1

30.03.2023, 10:32

Unsere Mandantin hat einen Forderungstitel. Da die Schuldnerin nicht zahlt, aber ein Grundstück besitzt, haben wir eine Sicherungshypothek eintragen lassen. Die Entragungsbekanntmachung liegt hier jetzt vor. Der nächste Schritt wäre ja die Zwangsversteigerung oder Verwaltung, soweit ich gelesen habe. Für den Antrag auf Anordnung des Zwangsversteigerungsverfahrens wird wohl eine Festgebühr (110,00 €) zzgl. Zustellkosten (3,50 €) an den Schuldner fällig. Dann habe ich gelesen, dass noch weitere Gerichtskosten für das Verfahren im Allgemeinen, den Versteigerungstermin, die Erteilung des Zuschlages und im Verteilungsverfahren i.H.v. jeweils 0,5 (? von was) anfallen.

Dann wird das Gericht noch einen Sachverständigen mit der Grundstücksbewertung beauftragen, den auch unsere Mandantin bezahlen müsste. Wie teuer der ist? Wahrscheinlich mehrere 1.000,00 €?

Vielleicht seid ihr ja bei Zwangsversteigerungssachen versierter, dass ist das erste Mal für mich, und ihr könnte die Kosten in etwa abschätzen?
Wäre PKH für das Versteigerungsverfahren auch eine Möglichkeit?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Oliverreinhardt2
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#2

30.03.2023, 10:57

Hallo,

die Kosten richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie.
§ 34 GNotKG

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten sind nicht festgelegt, sie richten sich nach dem Aufwand für den Gutachter und betragen von 500 Euro bis zu 1,5 Prozent des Immobilienwertes.

Da das ZVG zu der ZV gehört, § 869 ZPO, ist auch eine PKH möglich.
Gruß
Oli
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Muschel
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#3

30.03.2023, 11:11

Super, vielen Dank für die schnelle Antwort :-)
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Muschel
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#4

30.03.2023, 14:17

Ich habe dazu noch eine kurze Frage.
Ist es hier auch möglich, wie beim Klageverfahren, dass man die Zwangsversteigerung nur beantragt, wenn PKH bewilligt wird?
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Oliverreinhardt2
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#5

30.03.2023, 14:32

Muschel hat geschrieben:
30.03.2023, 14:17
Ich habe dazu noch eine kurze Frage.
Ist es hier auch möglich, wie beim Klageverfahren, dass man die Zwangsversteigerung nur beantragt, wenn PKH bewilligt wird?
Hallo,

...wird beantragt:
  • die Zwangsversteigerung wird von der beantragten Prozesskostenhilfe bedingt abhängig gemacht.


:pfeif
Gruß
Oli
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Muschel
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#6

30.03.2023, 15:14

:thx
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Muschel
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#7

13.04.2023, 09:19

Bevor wir die Zwangsversteigerung eingeleitet haben, haben wir die Schuldnerin nochmals letztmalig aufgefordert, die Forderung zu begleichen und siehe da, diese hat nun die Gesamtforderung plus Kosten an uns überwiesen.
Jetzt müsste ja die eingetragene Sicherungshypothek irgendwie zurückgenommmen werden. Wie ich hier schon gelesen habe, geht das nur über einen Notar. Wie läuft sowas ab? Unsere Mandantin ist über 80 Jahre alt. Muss Sie jetzt zum Notar eine Erklärung abgeben (wer formuliert diese?) und ihre Unterschrift beglaubigen lassen (was kostet das?) und dann diese beglaubigte Erklärung an das Gericht senden?
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paralegal6
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#8

13.04.2023, 11:28

875 BGB. Es wäre eine Unterschriftsbeglaubigung, also nicht soo teuer. Vordrucke gibts im Internet
viewtopic.php?t=7317
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Anahid
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#9

13.04.2023, 12:05

Man nimmt eine Sicherungshypothek nicht auf Kosten des Gläubigers zurück. Wenn der Schuldner die Hypothek gelöscht haben will, dann muss er auch für die Kosten aufkommen und dann wird das beim Notar so geregelt, dass er diese Löschungszustimmung nur herausgeben darf, wenn die Kosten durch die Gegenseite gezahlt wurden.
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Aelizia
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#10

13.04.2023, 12:10

Wir machen das immer erst auf Anforderung durch den Eigentümer des belasteten Grundstücks.
Dann geht unser Mandant mit dem vorformulierten Exemplar zum Notar und der Notar bekommt die Anweisung, die Bewilligung an den Eigentümer zu schicken und auch dort die Kosten anzufordern.

_______________

Muster:
Urkundenrolle Nummer Jahrgang 20__

Die Unterzeichnende erklärte zunächst auf Befragen, dass weder der Notar noch einer der heute oder früher mit ihm zu gemeinsamer Berufsausübung verbundenen Personen mit dieser Angelegenheit außer als Notar bereits befasst war oder ist. Sodann wurde folgendes erklärt:


Löschungsbewilligung

Im Grundbuch von @ Blatt @
Eigentümer: @

ist folgendes Recht eingetragen:

in Abt. @ unter lfd. Nr. @,

@ Euro Sicherungshypothek mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz jährlich verzinslich auf auf @ ….
(vollständigen Text aus Grundbucheintrag übernehmen)

Die Unterzeichnende bewilligt hiermit die Löschung des Rechts.

Kosten werden nicht übernommen.

Datum, Unterschrift
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