Zwangsgeldbeschluss
Verfasst: 29.03.2023, 12:53
Hallo in die Runde,
wir haben einen vollstreckbaren Titel, in dem Auskunft und Herausgabe von Unterlagen gefordert werden. Um diesen zu vollstrecken, habe ich jetzt einen Zwangsgeldbeschluss erwirkt. Meine Frage dazu ist: Benötige ich zur Vollstreckung eine vollstreckbare Ausfertigung mit Klausel des Zwangsgeldbeschlusses.
Hat jemand Erfahrung mit der Vollstreckung eines Zwangsbeschlusses und kann mir was über den Ablauf der ZV sagen, zB ob ich damit den Gerichtsvollzieher beauftrage oder muss ich vorher noch einen Haftbefehl beim Amtsgericht beantragen, für den Fall, dass das Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann?
Ich würde mich sehr über Antworten von Euch freuen.
Viele Grüße
wir haben einen vollstreckbaren Titel, in dem Auskunft und Herausgabe von Unterlagen gefordert werden. Um diesen zu vollstrecken, habe ich jetzt einen Zwangsgeldbeschluss erwirkt. Meine Frage dazu ist: Benötige ich zur Vollstreckung eine vollstreckbare Ausfertigung mit Klausel des Zwangsgeldbeschlusses.
Hat jemand Erfahrung mit der Vollstreckung eines Zwangsbeschlusses und kann mir was über den Ablauf der ZV sagen, zB ob ich damit den Gerichtsvollzieher beauftrage oder muss ich vorher noch einen Haftbefehl beim Amtsgericht beantragen, für den Fall, dass das Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann?
Ich würde mich sehr über Antworten von Euch freuen.
Viele Grüße