Zustellung Rechtsnachfolgeklausel
Verfasst: 24.03.2023, 10:43
Guten Morgen zusammen,
wir diskutieren hier auf der Arbeit Folgendes:
Wir haben einen alten Vergleich, der nie von Anwalt zu Anwalt zugestellt wurde. Darauf haben wir jetzt eine Rechtsnachfolgeklausel nach 727 ZPO beantragt und erhalten. Allerdings ist die Klausel nicht durch das Gericht zugestellt worden (es wurde damals - warum auch immer - nicht mit beantragt).
Den Vergleich mit Klausel haben wir jetzt von Anwalt zu Anwalt zugestellt.
Es stellt sich jetzt die Frage:
a) muss der Vergleich mit 727 Klausel jetzt noch zugestellt werden?
b) wenn ja - und der Meinung bin ich - durch den GVZ oder von Anwalt zu Anwalt (der Meinung ist die Rechtsanwältin).
Kann mir hierzu jemand was sagen?
Viele Grüße
Urike
wir diskutieren hier auf der Arbeit Folgendes:
Wir haben einen alten Vergleich, der nie von Anwalt zu Anwalt zugestellt wurde. Darauf haben wir jetzt eine Rechtsnachfolgeklausel nach 727 ZPO beantragt und erhalten. Allerdings ist die Klausel nicht durch das Gericht zugestellt worden (es wurde damals - warum auch immer - nicht mit beantragt).
Den Vergleich mit Klausel haben wir jetzt von Anwalt zu Anwalt zugestellt.
Es stellt sich jetzt die Frage:
a) muss der Vergleich mit 727 Klausel jetzt noch zugestellt werden?
b) wenn ja - und der Meinung bin ich - durch den GVZ oder von Anwalt zu Anwalt (der Meinung ist die Rechtsanwältin).
Kann mir hierzu jemand was sagen?
Viele Grüße
Urike