Mann oder Frau?
Verfasst: 23.03.2023, 11:05
Hallo,
hattet ihr schon mal den Fall, dass ihr nicht erkennen konntet, was Vor- bzw. Nachname ist - insbesondere, ob es sich um eine weibliche oder männliche Person handelt?
Ich habe den mir vorliegenden ausländischen Namen als Mann im Mahnbescheid bezeichnet und gehe jetzt ins streitige Verfahren. Es zeichnet sich aber wohl ab, dass es sich um eine weibliche Person handeln muss.
Eine EMA diesbzgl. bekam ich zurück mit dem Vermerk "Das Geschlecht einer Person können wir Ihnen aus Datenschutzgründen nicht mitteilen"
Was nun? Ein Geschlecht Divers ist ja weder im Mahnverfahren noch sonstwo eingebbar.
Schreibe ich nun in der Anspruchsbegründung "der/die/das Beklagte"?
Viele Grüße
Kaltforelle
hattet ihr schon mal den Fall, dass ihr nicht erkennen konntet, was Vor- bzw. Nachname ist - insbesondere, ob es sich um eine weibliche oder männliche Person handelt?
Ich habe den mir vorliegenden ausländischen Namen als Mann im Mahnbescheid bezeichnet und gehe jetzt ins streitige Verfahren. Es zeichnet sich aber wohl ab, dass es sich um eine weibliche Person handeln muss.
Eine EMA diesbzgl. bekam ich zurück mit dem Vermerk "Das Geschlecht einer Person können wir Ihnen aus Datenschutzgründen nicht mitteilen"
Was nun? Ein Geschlecht Divers ist ja weder im Mahnverfahren noch sonstwo eingebbar.
Schreibe ich nun in der Anspruchsbegründung "der/die/das Beklagte"?
Viele Grüße
Kaltforelle