Seite 1 von 1

Taschengeldpfändung (Rente)

Verfasst: 21.03.2023, 12:06
von Laura_Marquardt99
Hi, benötige mal eure Hilfe.

Ich habe die Möglichkeit eine Taschengeldpfändung bzgl. einem Ehegatten zu machen. Allerdings ist dieser schon in Rente. Taschengeldpfändungen sind ja nur bedingt pfändbar. Soll ich dann die Rentenkasse als Drittschuldner angeben oder den Ehegatte selbst? Er bekommt ca. 3.000 € Rente, also sollte das hoffentlich klappen.

Danke schon mal im Voraus :)

Re: Taschengeldpfändung (Rente)

Verfasst: 22.03.2023, 08:27
von Tigerle
Wenn, dann ist der Ehemann der Drittschuldner, denn Deine Mandantin hat ja keinen Anspruch gegen die Rentenkasse auf Taschengeldzahlung. Hast Du schon durchgerechnet, ob der Taschengeldanspruch pfändbar ist?

Re: Taschengeldpfändung (Rente)

Verfasst: 22.03.2023, 10:04
von Laura_Marquardt99
Tigerle hat geschrieben:
22.03.2023, 08:27
Wenn, dann ist der Ehemann der Drittschuldner, denn Deine Mandantin hat ja keinen Anspruch gegen die Rentenkasse auf Taschengeldzahlung. Hast Du schon durchgerechnet, ob der Taschengeldanspruch pfändbar ist?

Wie genau kann ich das durchrechnen ? :)

Re: Taschengeldpfändung (Rente)

Verfasst: 23.03.2023, 09:34
von paralegal6